Die Änderungskündigung zur Veränderung der Lohnfindungsmethode
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Einem Arbeitgeber, der seinen Betrieb von der Vergütungsmethode des Zeitlohnes auf eine Komponente des Leistungslohnes umstellen möchte, bleibt in der Regel nur der Weg über den Ausspruch von Änderungskündigungen. Unter Zugrundelegung der bislang geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Änderungskündigung in einigen Fällen jedoch schwerer begründet werden als eine Beendigungskündigung. Dies, obwohl die Änderungskündigung eigentlich die Vorstufe zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sein sollte. Die Arbeit untersucht den anzuwendenden Prüfungsmaßstab einer Änderungskündigung und zeigt – u. a. durch einen Vergleich mit der Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung – warum bei der Veränderung der Lohnfindungsmethode andere als die von der Rechtsprechung vertretenen Kriterien bei einer Überprüfung der Änderungen heranzuziehen sind.