Betriebliche Mitbestimmung in Kirche und Diakonie
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Schon vor Jahren forderten die beiden großen Kirchen in ihrem gemeinsamen Sozialwort eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den diakonischen/karitativen Diensten und Einrichtungen. Folgt die Praxis diesem Appell und wenn ja, wie? Auf eine kritische Analyse der historischen, theologischen, rechtlichen und institutionellen Faktoren und auf umfangreiche Befragungen gestützt, untersucht Roland Ensinger die Besonderheiten der Mitbestimmungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretung in kirchlichen Diensten und Einrichtungen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beteiligungspraxis angesichts zunehmender Strukturveränderungen und im Kontext des zentralen Leitbilds „christlicher Dienstgemeinschaft“ als defizitär zu bewerten ist. Bestätigt wird dieser Befund auch durch Vergleiche mit spezifischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes. Die empirische Studie versteht sich deshalb auch als Reflexionsbeitrag zur Überprüfung des kircheneigenen Mitarbeitervertretungsrechtes. „Roland Ensinger hat einen unverzichtbaren Schritt auf dem vorzugswürdigen Weg getan, für mehr Gerechtigkeit kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu werben.“