Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Entgelttransparenzgesetz
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Zum WerkMit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind eine Vielzahl neuer Herausforderungen auf im Arbeits- und Zivilrecht Tätige zugekommen. Die gesamte bisherige Praxis musste auf den Prüfstand. Der Anwendungsbereich des AGG ist denkbar weit gefasst, der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten ist groß und die vorgesehenen Sanktionen können auch zu missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen verleiten.Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das am 6.7.2017 in Kraft getreten ist, erweitert den Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung im Arbeitsverhältnis noch einmal zusätzlich. Der Umgang mit Auskunftsansprüchen von Beschäftigten und Prüfpflichten für Unternehmen stellt Rechts- und Personalabteilungen vor ständig neue Herausforderungen.Dieser Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen für den Umgang mit den Vorschriften von AGG und EntgTranspG in der täglichen Praxis und in allen Sondersituationen. Auf der Grundlage der Rechtsprechung von EuGH, BAG und BGH gibt er Antworten auf die geklärten und nach wie vor ungeklärten Fragen und enthält zusätzlich wertvolle taktische Hinweise.Vorteile auf einen Blick mit EntgelttransparenzG regelmäßig aktualisiert und auf dem neuesten Stand übersichtlicher und schnell zu findender Rat auf die Rechtsfragen der Praxis angereichert durch zahlreiche konkrete Beispiele mit vielen - auch taktischen - Hinweisen Zur NeuauflageDie Neuauflage bringt das Standardwerk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung und berücksichtigt Art. 4 des Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Elternzeit-Richtlinie Art. 14, 15 des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Art. 25 des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Des Weiteren stellt die Neuauflage bereits die mit einer Umsetzung der Richtlinie zur Entgelttransparenz zu erwartenden Änderungen dar.ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Personal- und Rechtsabteilungen, Richterschaft, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Betriebsräte.