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Vertrauensschutz im öffentlichen Recht

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Der Gedanke des Vertrauensschutzes, bis anhin vorwiegend im Gefolge des Prinzips von Treu und Glauben anzutreffen, erlangt mehr Selbständigkeit. So entscheidet das Bundesgericht über die Verbindlichkeit einer unrichtigen amtlichen Auskunft unmittelbar gestützt auf Vertrauensargumente, ohne auf Treu und Glauben zurückzugehen. Der Vertrauensschutz gewinnt aber vor Allem an Bedeutung, weil er zur Lösung von Fällen beiträgt, die aus dem Anwendungsbereich von Treu und Glauben ausgeklammert wurden. Unter Umständen gelingt es dem Bürger, eine überraschende Praxisänderung durch Berufung auf sein Vertrauen in die frühere Praxis abwenden. Sodann liegt es nahe, den Vertrauensschutz nachträglich als die Basis jener Regeln zu erkennen, die eine weit zurückreichende Rechtsprechung für die Rücknahme von Verwaltungsakten aufgestellt hat. Schliesslich soll der Vertrauensschutzgedanke auch gegenüber dem Gesetzgeber wirken, während der Grundsatz von Treu und Glauben nach der herrschenden Meinung nur ein Schranke der Rechtsanwendung bietet.

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Vertrauensschutz im öffentlichen Recht, Béatrice Weber-Dürler

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Erscheinungsdatum
1983
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