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Wesen und Abgrenzung des Auftrags am Beispiel des Verhältnisses zwischen Schuldner und Grundpfandrechtsgeber

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Der Auftrag gehört ebenso wie die übrigen einseitig verpflichtenden Vertragstypen zu den weniger beachteten Gebieten des Schuldrechts. Die vorliegende Arbeit untersucht anhand einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1954 das Wesen des Auftrags und bemüht sich um eine Klarstellung des Geschäftsbesorgungsbegriffes. Zugleich soll die Abhandlung zur Abgrenzung der verschiedenen unentgeltlichen Rechts- geschäfte beitragen.

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1984

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