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Länderspezifische Unterschiede bezüglich Disziplinarmaßnahmen und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Jugendstrafvollzug

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  • 244 Seiten
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Der Jugendstrafvollzug ist noch stärker als der Erwachsenenvollzug auf das spezialpräventive Ziel der Resozialisierung bzw. – im Sprachgebrauch des Jugendkriminalrechts – der Erziehung auszurichten. Darauf hat das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 31.5.2006 (NJW 2006, S. 2093 ff.) hingewiesen und den Ländern Vorgaben für die Ausgestaltung jugendstrafvollzugsgesetzlicher Regelungen gemacht. Dazu gehören auch die verfassungsrechtlich sensiblen Bereiche der vollzugsinternen Konfliktregelung durch Disziplinarmaßnahmen sowie allgemeine und besondere Sicherungsmaßnahmen. Zudem hat der Europarat mit den European Rules for Juvenile Offenders Subject to Sanctions or Measures (ERJOSSM, Rec. (2008)11) weitere Vorgaben gemacht, die nach der zitierten Entscheidung des BVerfG insofern eine gewisse Verbindlichkeit in Anspruch nehmen können, als das Unterschreiten derartiger internationaler Standards ein Indiz der Verfassungswidrigkeit ergibt. Die vorliegende Arbeit zeigt zum einen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der 16 landesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich auf und legt zum anderen als Messlatte die Vorgaben des Europarates zugrunde.

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Länderspezifische Unterschiede bezüglich Disziplinarmaßnahmen und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Jugendstrafvollzug, Mirko Faber

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Erscheinungsdatum
2014
Einband
(Paperback)
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Titel
Länderspezifische Unterschiede bezüglich Disziplinarmaßnahmen und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Jugendstrafvollzug
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Mirko Faber
Erscheinungsdatum
2014
Einband
Paperback
Seitenzahl
244
ISBN10
3942865254
ISBN13
9783942865258
Reihe
Beschreibung
Der Jugendstrafvollzug ist noch stärker als der Erwachsenenvollzug auf das spezialpräventive Ziel der Resozialisierung bzw. – im Sprachgebrauch des Jugendkriminalrechts – der Erziehung auszurichten. Darauf hat das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 31.5.2006 (NJW 2006, S. 2093 ff.) hingewiesen und den Ländern Vorgaben für die Ausgestaltung jugendstrafvollzugsgesetzlicher Regelungen gemacht. Dazu gehören auch die verfassungsrechtlich sensiblen Bereiche der vollzugsinternen Konfliktregelung durch Disziplinarmaßnahmen sowie allgemeine und besondere Sicherungsmaßnahmen. Zudem hat der Europarat mit den European Rules for Juvenile Offenders Subject to Sanctions or Measures (ERJOSSM, Rec. (2008)11) weitere Vorgaben gemacht, die nach der zitierten Entscheidung des BVerfG insofern eine gewisse Verbindlichkeit in Anspruch nehmen können, als das Unterschreiten derartiger internationaler Standards ein Indiz der Verfassungswidrigkeit ergibt. Die vorliegende Arbeit zeigt zum einen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der 16 landesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich auf und legt zum anderen als Messlatte die Vorgaben des Europarates zugrunde.