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Unternehmensvertragsrecht und Konzernhandelsbilanz
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Der Konzern, als faktisches Gebilde, entzieht sich grundsätzlich unserer, auf die Einheitsunternehmung abstellende Rechtsordnung. Die vorliegende Arbeit greift den Bereich des Handelsrechts heraus und bringt eine ökonomische Analyse jener Probleme, die durch Konzernbildung sowohl aus der Sicht der Konzernminderheit als auch aus der Sicht der Konzernmehrheit - das sind die Eigner und Gläubiger der Obergesellschaft - auftreten. Es wird gezeigt, dass eine befriedigende Bewältigung beider Problembereiche nicht nebeneinander, sondern in einem integrierten Ansatz zu suchen ist.
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1986
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