Vorläufiger Rechtsschutz
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Der Mitbewerber wirbt mit unlauteren Mitteln, der Mieter nimmt vertragswidrig einen Untermieter auf, ein noch nicht geschiedener Elternteil verweigert die Zahlung von Unterhalt. Die durchschnittliche Dauer eines erstinstanzlichen zivilrechtlichen Verfahrens betrug im Jahre 2004 vor dem Amtsgericht 4,4 Monate, vor dem Landgericht 7,2 Monate – Tendenz steigend ( vgl. BMJ, Pressemitteilung vom 17.5.2006). Doch häufig ist den Betroffenen eine so lange Wartezeit nicht zumutbar; weil der Schaden bis dahin zu groß würde, sich eine Entscheidung gar erübrigen oder die Beibehaltung des Status Quo bis zum richterlichen Urteil schlicht als unbillig erkannt würde. Der vorläufige Rechtsschutz ermöglicht es Parteien, mit Hilfe des Gerichts den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung eines Rechtsstreits zu überbrücken. Hierfür besteht ein Bedürfnis, wenn zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Durchsetzung von Ansprüchen oder die Rechtsposition einer Partei gefährden. Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes sind – das selbständige Beweisverfahren, – der persönliche oder der dingliche Arrest, – die einstweilige Verfügung, – die einstweilige Anordnung sowie – die gerichtliche Anordnung, die eine Vollstreckung aus – vor allem noch nicht rechtskräftigen - Urteilen erleichtert oder verhindert. Für all diese verschiedenen Mittel stellt der Autor Voraussetzungen, Ablauf und das sachgerechte Vorgehen dar. Tipps und Hinweise erleichtern dem Anwalt die Entwicklung der optimalen Strategie. Die beiliegende CD enthält mehr als 60 Mustertexte zur einfachen Übernahme in die kanzleiinterne Textverarbeitung. Damit sind die AnwaltFormulare Vorläufiger Rechtsschutz „schnörkellos auf die zielgerichteten Bedürfnisse des Praktikers ausgerichtet“( Sarres, FuR 2000,96 zur ersten Auflage ). Obwohl von großer praktischer Relevanz wird der vorläufige Rechtsschutz in der Literatur überwiegend im Zusammenhang einzelner Rechtsgebiete dargestellt. Harald Crückeberg, als VRiLG ein ausgewiesener Kenner der Materie, bereitet das Thema strukturiert für Wettbewerbs-, Bau- und Familiensachen, für Miet- und Gesellschaftsrecht in einem Werk auf. Damit liefert er ein Praxisbuch, das aufgrund seiner Komplexität und Aktualität eine Sonderstellung auf dem Markt der Literatur zum vorläufigen Rechtsschutz einnimmt.