Staudinger - 1: Einleitung zum BGB; §§ 1-14; VerschG
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
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Die Neubearbeitung 2018 des Bandes "Einleitung zum BGB; §§ 1-14 BGB; VerschG" konzentriert sich auf die aktuellen Entwicklungen zu den wichtigen Abschnitten "Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer" sowie das VerschG. Exemplarisch sei die Neubearbeitung des § 13 BGB genannt, der durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-RL vom 20.9.2013 geändert wurde, wodurch diverse Fragen aufgeworfen wurden, etwa ob die Umsetzung richtlinienwidrig ist oder wie die umstrittene Behandlung der doppelten Zwecksetzung (dual use), das durch das von der VRRL nicht vorgesehene neue Tatbestandsmerkmal "überwiegend" geregelt wird.
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Staudinger - 1: Einleitung zum BGB; §§ 1-14; VerschG, Heinrich Honsell, Herbert Roth, Bernd Kannowski, Jörg Fritzsche
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2018
- Einband
- (Hardcover)
Keiner hat bisher bewertet.
- Titel
- Staudinger - 1: Einleitung zum BGB; §§ 1-14; VerschG
- Untertitel
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Heinrich Honsell, Herbert Roth, Bernd Kannowski, Jörg Fritzsche
- Verlag
- Walter de Gruyter
- Erscheinungsdatum
- 2018
- Einband
- Hardcover
- Seitenzahl
- 745
- ISBN10
- 3805912528
- ISBN13
- 9783805912525
- Reihe
- Schlagwörter
- Handel, Handbücher und Anleitungen, Rechtsthematik, Deutschland, Westeuropa, Zivilrecht, Privatrecht
- Beschreibung
- Die Neubearbeitung 2018 des Bandes "Einleitung zum BGB; §§ 1-14 BGB; VerschG" konzentriert sich auf die aktuellen Entwicklungen zu den wichtigen Abschnitten "Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer" sowie das VerschG. Exemplarisch sei die Neubearbeitung des § 13 BGB genannt, der durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-RL vom 20.9.2013 geändert wurde, wodurch diverse Fragen aufgeworfen wurden, etwa ob die Umsetzung richtlinienwidrig ist oder wie die umstrittene Behandlung der doppelten Zwecksetzung (dual use), das durch das von der VRRL nicht vorgesehene neue Tatbestandsmerkmal "überwiegend" geregelt wird.


