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Jürgen Ingenstau

    ErbbauRG - Kommentar
    • ErbbauRG - Kommentar

      Gesetz über das Erbbaurecht

      • 592 Seiten
      • 21 Lesestunden

      Viele Eigentümer von Grundstücken sind nicht bereit, ihr Eigentum aufzugeben, möchten jedoch Erträge aus ihrem Grundbesitz erzielen, was häufig für Kommunen oder Kirchen zutrifft. Gleichzeitig gibt es Personen, die ein Bauwerk errichten möchten, aber den Kaufpreis für das Grundstück nicht aufbringen können. Das Erbbaurecht vereint diese Interessen, indem es ein veräußertes und vererbliches Recht schafft, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Dieses Rechtsinstitut führt zu komplexen und bedeutenden Rechtsbeziehungen über einen längeren Zeitraum. Der Erbbauberechtigte hat nicht nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer, sondern das Erbbaurecht hat auch dingliche Wirkung und ist als Sachenrecht zu betrachten. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Gesetz über das Erbbaurecht festgelegt, wobei der Schwerpunkt auf dem ErbbauRG liegt. Für Berater sind die Anhänge zu Steuerrecht, Kostenrecht und Wohnungserbbaurecht von besonderem Nutzen, da sie praxisnahe Verbindungen zu diesem Spezialgebiet aufzeigen. In der 12. Auflage wurden die Neuerungen zum Wohnungserbbaurecht eingearbeitet, und das Werk wurde umfassend aktualisiert, um den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur zu reflektieren.

      ErbbauRG - Kommentar