AGB für die Vermittlung des Verkaufs durch die Knihobot gültig bis 28.11.2023
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Verkäufen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) der Firma Knihobot s.r.o. (deutsche Webseite: Bookbot), Steuernr.: 054 00 651, mit Sitz in Dukelských hrdinů 359/21, Holešovice, 170 00 Prag 7, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 289573 (im Folgenden „Bookbot„ genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem gemäß § 2455 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. abgeschlossenen Kommissionsvertrag ergeben (im Folgenden „Kommissionsvertrag“ genannt). Die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Kommissionsvertrags.
1.2 Mit dem Abschluss eines Kommissionsvertrags ermächtigt der Auftraggeber, der an der Vermittlung des Verkaufs durch Bookbot interessiert ist (im Folgenden „Interessent“ genannt), Bookbot als Kommissionär, den Verkauf der Waren zu dem Preis zu vermitteln, den Bookbot für angemessen hält, und danach den Preis in der holländischen Auktion nach eigenem Ermessen zu senken, bis die Waren vom Auftraggeber gekauft oder unverkäuflich geworden sind. Für den Fall, dass die Waren von Bookbot als unverkäuflich eingestuft werden, ermächtigt der Interessent Bookbot, diese unverkäuflichen Waren zu vernichten. Der Erlös aus dem Verkauf der Waren steht dem Interessenten abzüglich der Vergütung für Bookbot zu.
1.3 Nur eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handelt, kann ein Interessent sein. Unter Waren sind insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Gegenstände zu verstehen, die üblicherweise von Bookbot gehandelt werden und die der Interessent Bookbot zum Zwecke der Vermittlung des Verkaufs durch Bookbot überlässt (im Folgenden „Waren“ genannt). Der Interessent muss der alleinige Eigentümer der Waren sein.
1.4 Bookbot arrangiert den Verkauf der Waren in eigenem Namen für und im Auftrag des Interessenten und erbringt dem Interessenten die damit verbundenen Dienstleistungen, vor allem:
i. eine Beurteilung des Wertes der Waren, d.h. ob die Waren für den Weiterverkauf geeignet sind und, wenn ja, zu welchem Startpreis;
ii. das Fotografieren der Waren, die Erstellung eines Angebots im E-Shop auf der Website www.bookbot.at (im Folgenden „E-Shop„ genannt) und die Verwaltung dieses Angebots;
iii. das Anbieten der Waren zum Verkauf im E-Shop von Bookbot und ggf. in den Bookbot-Filialen.
1.5 Bookbot schützt die Interessen des Interessenten, die ihm mitgeteilt wurden oder die nach der Art des Geschäfts und der Waren vernünftigerweise erwartet werden können, und informiert ihn über alle Umstände, die eine Änderung der Verkaufsabwicklung bewirken können. Der Interessent kann sich über das System auf der Website des E-Shops über den Stand der Abwicklung des Verkaufs informieren.
2. Vorläufige Bewertung der Verkaufsfähigkeit der Waren
2.1 Bookbot bietet potenziellen Interessenten für die Erbringung einer Dienstleistung für den Verkauf der Waren eine kostenlose Vorbewertung der Verkaufsfähigkeit der Waren an. Der Interessent hat keinen Anspruch auf eine vorläufige Bewertung der Verkaufsfähigkeit der Waren gemäß diesem Artikel
2.2 Bookbot wird auf der Grundlage des Fotos und der Beschreibung der Waren die Angemessenheit des Verkaufs der Waren als Ganzes (nicht den Wert einzelner Bücher oder anderer Waren) beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung des physischen Zustands der Waren und früherer Verkaufserfahrungen. Waren, die schmutzig, übermäßig zerrissen oder anderweitig mechanisch beschädigt sind, können von Bookbot nicht als verkaufsfähig angesehen werden. Waren, die Anzeichen von Schimmel (gelbe Flecken auf dem Buchschnitt) oder Muffigkeit aufweisen, werden von Bookbot nicht angenommen.
3. Übergabe von Waren in die Kommission
3.1 Die Waren können auf folgende Weise an Bookbot geliefert und in die Kommission übergeben werden:
i. durch physische Übergabe der Waren in einer Filiale von Bookbot, auch ohne vorherige Bestellung;
ii. kostenlos über Partner-Transportunternehmen und Drittanbieter. Die aktuelle Liste der Partner-Transportunternehmen und Drittanbieter sowie das Verfahren zur Bestellung von Transporten finden Sie HIER.
3.2 Der Interessent kann auch eine andere Art des Transports der Waren zum Bookbot wählen, allerdings auf eigene Kosten.
3.3 Der Kommissionsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem Bookbot die Waren gemäß Artikel 3 dieser Bedingungen annimmt.
3.4 Bookbot kann die Ware ohne Angabe von Gründen ablehnen und nicht annehmen. Der Interessent hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Waren von Bookbot in Kommission genommen werden.
3.5 Wenn die Waren von Bookbot vorläufig als verkaufsfähig im Sinne von Artikel 2 dieser Bedingungen beurteilt werden, die zugesandten Waren jedoch nicht den zugesandten Fotos oder der Beschreibung entsprechen oder Mängel aufweisen, die in der Beschreibung nicht angegeben wurden, ist Bookbot nicht verpflichtet, diese Waren in Kommission zu nehmen. Diese Waren werden als unverkäuflich gekennzeichnet und von Bookbot auf eigene Kosten gemäß Artikel 4.5 der vorliegenden Geschäftsbedingungen liquidiert.
4. Nachträgliche Bewertung der Verkaufsfähigkeit der Waren
4.1 Nach Erhalt der Waren gemäß Artikel 3 dieser Bedingungen wird Bookbot prüfen, ob die Waren für den Wiederverkauf geeignet sind. Der Interessent ist verpflichtet, Bookbot alle relevanten Informationen mitzuteilen und darf nichts verheimlichen, was die Verkaufsfähigkeit oder den Wert der Waren beeinträchtigen könnte.
4.2 Bookbot wird den Interessierten innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Waren darüber informieren, welche Artikel als verkaufsfähig festgestellt wurden und wie hoch der vorgeschlagene Verkaufspreis für jeden Artikel ist.
4.3 Wenn die empfangenen Waren in einem schlechten Zustand sind, werden sie von Bookbot als unverkäuflich betrachtet. Als schlechter Zustand gelten insbesondere Waren, die mechanisch beschädigt oder mit Schimmel befallen sind. Aus hygienischen Gründen werden Waren, die nur geringfügig mit Schimmel befallen sind, nicht in den Verkauf einbezogen.
4.4 Ein Artikel, dessen empfohlener Verkaufspreis weniger als 2 € beträgt, gilt ebenfalls als unverkäufliche Waren.
4.5 Der Interessent ermächtigt Bookbot hiermit, die Waren, die er für unverkäuflich hält, auf eigene Kosten zu vernichten.
5. Festlegung des Verkaufspreises und Verkauf von Waren
5.1 Der Startpreis, zu dem die einzelnen Waren im E-Shop angeboten werden (im Folgenden „Startpreis„ genannt), wird von Bookbot entsprechend der Beschaffenheit der einzelnen Artikel der Waren und auf der Grundlage ihrer Datenbank mit historischen Verkäufen festgelegt. Sollte es nicht möglich sein, den Preis eines Artikels der Waren auf der Grundlage der Datenbank der historischen Verkäufe zu bestimmen, wird der Startpreis von einem beauftragten, zuständigen Mitarbeiter von Bookbot auf der Grundlage früherer Erfahrungen mit dem Verkauf ähnlicher Artikel festgelegt.
5.2 Der Startpreis ist der Reservepreis in der niederländischen Auktion. Der Preis der einzelnen Artikel der Waren wird schrittweise gesenkt, bis die Waren vom Kunden gekauft werden. Die Höhe und die Geschwindigkeit der schrittweisen Senkung des Preises der Waren werden von Bookbot bestimmt.
5.3 Fällt der Preis eines Artikels bei der niederländischen Auktion unter 2 €, gilt der Artikel als unverkäuflich. In diesem Fall vernichtet Bookbot den Artikel auf eigene Kosten gemäß Artikel 4.5 der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
5.4 Zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren hat der Interessent Anspruch auf den Verkaufserlös gemäß den zum Zeitpunkt der Übernahme der Waren geltenden Geschäftsbedingungen.
5.5 Für jeden verkauften Artikel hat der Interessent Anspruch auf einen Verkaufserlös in Höhe von 60 % des erzielten Verkaufspreises, abzüglich 1,19 EUR.
5.6 Bookbot wird den Erlös aus dem Verkauf des Artikels innerhalb von 1 Monat nach dem Verkauf des Artikels dem Interessenten auszahlen.
5.7 Die Auszahlung des Erlöses ist nur auf einem tschechischen, deutschen, slowakischen oder österreichischen Bankkonto möglich..
6. Zahlung der Erlöse aus dem Verkauf von Waren
6.1 Der Erlös aus dem Verkauf von Waren wird nach dem Verkauf in Form einer voll einlösbaren Forderung auf das bei Vertragsabschluss bei Bookbot eingerichtete Kundenkonto gutgeschrieben. Der Interessent verwaltet dieses Konto über die persönliche E-Mail-Adresse, die er dem Bookbot bei Vertragsabschluss mitgeteilt hat. Der Inetressent kann diese Forderung (Guthaben) zum Kauf von Waren bei Bookbot verwenden oder auf sein Bankkonto überweisen.
6.2 Der Erlös aus dem Verkauf der Waren wird dem Interessent sofort nach dem Verkauf der Waren gutgeschrieben und ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf der Waren verfügbar. Anträge auf Zahlung eines Pauschalbetrags auf ein Bankkonto sind innerhalb von 14 Tagen, in der Regel jedoch innerhalb einer Woche fällig.
6.3. Die Auszahlung des Erlöses kann auf ein Euro-Konto bei einer österreichischen, deutschen, tschechischen oder slowakischen Bank erfolgen.
7. Widerruf des Verkaufs
7.1 Der Interessent hat das Recht, einen Auftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer einzelnen Ware (im Folgenden „Widerruf des Verkaufs„ genannt) nur solange zu widerrufen, bis eine Verpflichtung von Bookbot gegenüber dem Käufer entstanden ist oder die Waren von Bookbot für unverkäuflich erklärt worden ist. Andernfalls kann von dem Kommissionsvertrag nicht zurückgetreten werden.
7.2 Im Falle eines Widerrufs des Verkaufs, nachdem Bookbot dem Interessenten die Leistungen gemäß Artikel 1.4 dieser Geschäftsbedingungen erbracht hat, hat der Interessent Bookbot die Kosten zu erstatten, die Bookbot bei der Durchführung des Verkaufs entstanden sind. Bookbot wird den widerrufenen Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Betrages für den Widerruf des Verkaufs zur Abholung in einer Filiale Bookbot bereitstellen oder an die vom Interessenten angegebene Adresse senden. Die Kosten für den Versand des widerrufenen Artikels an den Interessenten sind vom Interessenten zu tragen.
7.3 Bookbot ist berechtigt, die Waren zurückzubehalten, bis der Interessent die Kosten für die Abwicklung des Verkaufs, einschließlich der Versandkosten, bezahlt hat.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Für alle Verträge zwischen Bookbot und dem Käufer gilt das Recht der Tschechischen Republik. Wenn die durch den Kommissioniervertrag begründete Beziehung ein internationales Element enthält, vereinbaren die Parteien, dass die Beziehung dem Recht der Tschechischen Republik unterliegt.
8.2 Bookbot kann den Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen.
8.3 Die Kontaktdaten für die Kundenbetreung sind im E-Shop bookbot.at aufgeführt.
Die Adresse für die Zustellung per E-Mail lautet: info@bookbot.at
Telefonnummer: +43 720 300 083 (täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr).
Fragen, Anregungen, Kommentare oder Beschwerden können an info@bookbot.at gerichtet werden.
8.4 Dies ist eine Übersetzung der AGB’s aus der tschechischen Webseite. Die Originalfassung finden Sie hier. Im Falle von Unklarheiten bei der Auslegung ist der tschechische Text maßgebend.
8.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich ihrer Bestandteile, sind ab dem 10.03.2023 gültig und wirksam.