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Grenzen raumordnerischer Festlegungen gegenüber Bundesverkehrswegeplanungen

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Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland plant, den Bundesverkehrswegeplan von 1992 zu überarbeiten, um ihn an aktuelle Verkehrsentwicklungen und Finanzierungsansätze anzupassen. Dies soll eine realistische Basis für den Ausbau von Bundesfernstraßen, Eisenbahnstrecken und Wasserwegen schaffen. In diesem Zusammenhang hat der Freistaat Bayern einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Modifikation des Paragrafen 24 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes vor, um raumordnungwidrige Planungen zu regeln. Die Studie untersucht das Verhältnis zwischen der Raumordnungsplanung der Länder und den Fachplanungen des Bundes, insbesondere im Hinblick auf die geplanten projektbezogenen Ziele für Schienen- und Straßenverkehr. Es wird erörtert, ob diese Ziele zulässig sind und welche Bindungswirkung sie gemäß dem Raumordnungsgesetz auf verschiedenen Planungsstufen haben könnten. Zudem wird die Frage aufgeworfen, wie der Bund gegen solche Zielbindungen vorgehen könnte und ob eine Untersagungsverfügung gemäß dem Gesetzentwurf möglich wäre, falls von den projektbezogenen Zielen abgewichen werden soll.

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Grenzen raumordnerischer Festlegungen gegenüber Bundesverkehrswegeplanungen, Willy Spannowsky

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2000
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