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Im frühen Mittelalter war die Regentschaft für minderjährige Könige ein bekanntes Phänomen, das sich jedoch seit dem 11. Jahrhundert auch auf minderjährige Herzöge und Grafen ausdehnte. Verwitwete Fürstinnen übernahmen zunehmend die Regentschaften für ihre Söhne und spielten eine entscheidende Rolle in der Nachfolgeregelung ihrer Adelsgeschlechter. Diese mütterlichen Regentschaften sind ein wichtiger Aspekt der Einbindung weiblicher Angehöriger des Hochadels in die mittelalterliche Herrschaftspraxis. Die Untersuchung bezieht sich auf die Handlungsräume und -grenzen dieser Frauen im Kontext des adligen Hauses und dessen Rechtskreis. Acht Regentschaften aus den Familien der Welfen, Wittelsbacher, Askanier, Wettiner und Otakare werden analysiert, wobei der Fokus auf dem östlichen Bereich des deutschen Reiches zwischen 1100 und 1230 liegt. Bekannte Regentinnen wie die Kaiserinwitwe Richenza von Northeim und ihre Tochter Gertrud von Süpplingenburg werden in Einzelbiographien vorgestellt, ergänzt durch eine kollektive Biographie einer idealtypischen Fürstin. Die Untersuchung ordnet die Regentschaften nach Quellengattungen und zeigt, dass mütterliche Regentschaften ein fester Bestandteil adliger Herrschaftspraxis waren. Ziel der Arbeit ist es, die Beteiligung adliger Frauen an der Herrschaft als Teil der mittelalterlichen Verfassungswirklichkeit zu integrieren und einen Beitrag zur Frauen- und Geschlechtergeschichte sowie zur Verfass
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Regieren, Erziehen, Bewahren: mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter, Bettina Elpers
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- Erscheinungsdatum
- 2003
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