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Die europäische Aufsicht über Finanzdienstleister zwischen zentraler und dezentraler Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung

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Im Frühjahr 2004 wurden nahezu alle legislativen Maßnahmen zur Umsetzung des Financial Service Action Plans (FSAP) der Europäischen Union abgeschlossen, um einen einheitlichen Firmenkundenmarkt im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen und die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. In der Post-FSAP-Ära wird intensiv über die zukünftige Aufsicht diskutiert. Die Studie beleuchtet zwei zentrale Fragen: Ist ein zentrales europäisches Aufsichtsrecht vorteilhafter als eine dezentrale Regelung? Und sollte die Aufsicht über Finanzdienstleister im Binnenmarkt zentral oder dezentral erfolgen? Zur Beantwortung dieser Fragen werden Argumente aus der Rechtswissenschaft sowie aus der Ökonomie und Soziologie herangezogen. Der Verfasser plädiert für die Beibehaltung der aktuellen dezentralen und mindestharmonisierten Rechtsetzung und hält das bestehende dezentrale Aufsichtssystem der Herkunftslandkontrolle für vorteilhaft. Um die Aufsicht zu verbessern, schlägt er die Einführung eines Klagerechts für Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer vor, das ihnen ermöglicht, gegen die aufsichtsführenden Behörden vorzugehen, wenn diese ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen oder untätig bleiben.

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Die europäische Aufsicht über Finanzdienstleister zwischen zentraler und dezentraler Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung, Mathias Hildebrandt

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2004
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