Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen
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Das Neueste im Nachbarrecht. Von Heinrich Schäfer, VorsRiLG a. D., Dr. Daniela Fink-Jamann, RiAG und Christoph Peter, Rechtsanwalt. 16. Auflage. 2012. XIX, 269 Seiten. Kartoniert € 29,80 ISBN 978-3-406-63635-6 Der Kommentar erläutert das gesamte in Nordrhein-Westfalen geltende Nachbarrecht. Berücksichtigt werden dabei auch die Zusammenhänge mit einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa bauordnungsrechtlichen, wasserrechtlichen und straßenrechtlichen Normen sowie kommunalen Baumschutzsatzungen. Die Neuauflage des »Klassikers« erfasst neue Rechtsprechung und bringt das Werk auf den Gesetzesstand 1. Mai 2012. Berücksichtigt sind insbes. die Änderungen durch das G zur Änderung des NachbarrechtsG vom 24. Mai 2011: Der neue § 23? a (Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude) verpflichtet den Eigentümer in bestimmten Fällen, Maßnahmen zum Zwecke der Wärmedämmung auf seinem Grundstück zu dulden.
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Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen, Heinrich Schäfer
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1994
- Buchzustand
- Gut
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- € 7,59
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- Titel
- Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Heinrich Schäfer
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 1994
- ISBN10
- 3406388965
- ISBN13
- 9783406388965
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Das Neueste im Nachbarrecht. Von Heinrich Schäfer, VorsRiLG a. D., Dr. Daniela Fink-Jamann, RiAG und Christoph Peter, Rechtsanwalt. 16. Auflage. 2012. XIX, 269 Seiten. Kartoniert € 29,80 ISBN 978-3-406-63635-6 Der Kommentar erläutert das gesamte in Nordrhein-Westfalen geltende Nachbarrecht. Berücksichtigt werden dabei auch die Zusammenhänge mit einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa bauordnungsrechtlichen, wasserrechtlichen und straßenrechtlichen Normen sowie kommunalen Baumschutzsatzungen. Die Neuauflage des »Klassikers« erfasst neue Rechtsprechung und bringt das Werk auf den Gesetzesstand 1. Mai 2012. Berücksichtigt sind insbes. die Änderungen durch das G zur Änderung des NachbarrechtsG vom 24. Mai 2011: Der neue § 23? a (Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude) verpflichtet den Eigentümer in bestimmten Fällen, Maßnahmen zum Zwecke der Wärmedämmung auf seinem Grundstück zu dulden.