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Diebe vor Gericht

Die Entstehung der modernen Rechtsordnung im 19. Jahrhundert

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Im 19. Jahrhundert wurden in Deutschland öffentliche Gerichtsverhandlungen und moderne Strafgesetzbücher eingeführt; beides sollte für mehr Gleichheit vor dem Gesetz sorgen. Wie kam es zu diesem großen Umbruch und wie verlief er im Einzelnen? Diesen Fragen geht Rebekka Habermas am Beispiel des Diebstahls nach, der die Justiz im 19. Jahrhundert mehr beschäftigte als jedes andere Delikt. Sie rekonstruiert nicht nur die Logiken der Rechtsreformer, sondern auch die Motive der Diebinnen und Diebe, die Arbeit der Gendarmen, die Beweissuche der Juristen sowie den Anteil der Kriminologen und Journalisten am Prozess der Rechtsfindung. So zeigt sie, dass das moderne Recht von vielen Akteuren gestaltet wurde – bis hin zur Öffentlichkeit, die sich das Recht nahm, das Geschehen vor Gericht nach eigenen Maßstäben zu beurteilen.

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Diebe vor Gericht, Rebekka Habermas

Sprache
Erscheinungsdatum
2008
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(Hardcover)
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Titel
Diebe vor Gericht
Untertitel
Die Entstehung der modernen Rechtsordnung im 19. Jahrhundert
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Rebekka Habermas
Erscheinungsdatum
2008
Einband
Hardcover
Seitenzahl
411
ISBN10
3593387743
ISBN13
9783593387741
Reihe
Bewertung
4 von 5 Sternen
Beschreibung
Im 19. Jahrhundert wurden in Deutschland öffentliche Gerichtsverhandlungen und moderne Strafgesetzbücher eingeführt; beides sollte für mehr Gleichheit vor dem Gesetz sorgen. Wie kam es zu diesem großen Umbruch und wie verlief er im Einzelnen? Diesen Fragen geht Rebekka Habermas am Beispiel des Diebstahls nach, der die Justiz im 19. Jahrhundert mehr beschäftigte als jedes andere Delikt. Sie rekonstruiert nicht nur die Logiken der Rechtsreformer, sondern auch die Motive der Diebinnen und Diebe, die Arbeit der Gendarmen, die Beweissuche der Juristen sowie den Anteil der Kriminologen und Journalisten am Prozess der Rechtsfindung. So zeigt sie, dass das moderne Recht von vielen Akteuren gestaltet wurde – bis hin zur Öffentlichkeit, die sich das Recht nahm, das Geschehen vor Gericht nach eigenen Maßstäben zu beurteilen.