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Korrektur von Verwaltungsakten im sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren

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Die Korrektur von Verwaltungsakten gehört seit jeher zu den Kernproblemen des Verwaltungsrechts. Im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren richtet sich diese Korrektur (insbesondere die Rücknahme, der Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung) nach den Vorschriften des SGB X, wobei sich die insoweit geltenden Regelungen in vielen Fällen nicht unerheblich von denen des VwVfG unterscheiden. Zur Korrektur gehört aber auch die Möglichkeit der Heilung „nur“ verfahrensrechtlicher Fehler, die im Rahmen der sog. Beschleunigungsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte sehr weit ausgedehnt wurde. Damit besteht die Gefahr, dass die Verwaltungsbehörden (Sozialversicherungsträger) von dieser Heilungsmöglichkeit intensiven Gebrauch machen mit der Folge, dass die einst zum Schutz der Bürger erlassenen und aus der Sicht der Verwaltung gelegentlich als lästig empfundenen Verfahrensvorschriften verletzt bzw. vernachlässigt werden. Die hier vorgelegte Schrift geht auf all diese Fragen und Probleme ein und führt sie einer sowohl für Praktiker als auch Studierende sachgerechten Lösung zu

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Korrektur von Verwaltungsakten im sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren, Karl Friedrich Köhler

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2018
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