Gratis Versand ab € 16,99. Mehr Infos.
Bookbot

Der (Privat-) Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB

Autor*innen

Mehr zum Buch

Das Werk widmet sich dem (Privat-)Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtswirklichkeit der Strafzumessung bei dem Delikt. Auf Grundlage einer multiperspektivischen Betrachtung der Erscheinungsformen des Phänomens und seiner rechtlichen Bewertung untersucht die Arbeit die Reform des Tatbestandes und die Praxis der tatgerichtlichen Strafzumessung bei dem Delikt. Insbesondere werden Unterschiede im Strafmaß, die nicht hinreichend durch Sachverhaltsunterschiede der zugrundeliegenden Fälle erklärt werden können, sowie Defizite in der Begründung der Strafzumessungsentscheidungen aufgezeigt. Die Arbeit legt einen Handlungsbedarf im Strafzumessungsrecht offen.

Buchkauf

Der (Privat-) Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB, Annika Obert

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
Wir benachrichtigen dich per E-Mail.

Lieferung

  • Gratis Versand ab 16,99 € in ganz Österreich! Mehr Infos.

Zahlungsmethoden

Keiner hat bisher bewertet.Abgeben

Titel
Der (Privat-) Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Annika Obert
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
ISBN10
3756005909
ISBN13
9783756005901
Reihe
Beschreibung
Das Werk widmet sich dem (Privat-)Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtswirklichkeit der Strafzumessung bei dem Delikt. Auf Grundlage einer multiperspektivischen Betrachtung der Erscheinungsformen des Phänomens und seiner rechtlichen Bewertung untersucht die Arbeit die Reform des Tatbestandes und die Praxis der tatgerichtlichen Strafzumessung bei dem Delikt. Insbesondere werden Unterschiede im Strafmaß, die nicht hinreichend durch Sachverhaltsunterschiede der zugrundeliegenden Fälle erklärt werden können, sowie Defizite in der Begründung der Strafzumessungsentscheidungen aufgezeigt. Die Arbeit legt einen Handlungsbedarf im Strafzumessungsrecht offen.