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Persönlichkeitsprofile in der DS-GVO.

Zulässigkeit und deliktische Haftung.

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Das Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis ist das nur dann der Fall, wenn über sie ausreichend informiert wird und die Betroffenen wirksam zugestimmt haben. Auch die weiteren Haftungsvoraussetzungen können durch sie verwirklicht werden. Anspruchsberechtigter und -verpflichteter, Exkulpationsmöglichkeiten sowie Rechtsfolgen werden herausgearbeitet. Persönlichkeitsprofile können also einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

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Persönlichkeitsprofile in der DS-GVO., Erik Brüggemann

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Hardcover)
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Titel
Persönlichkeitsprofile in der DS-GVO.
Untertitel
Zulässigkeit und deliktische Haftung.
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Hardcover
Seitenzahl
247
ISBN10
3428187520
ISBN13
9783428187522
Reihe
Beschreibung
Das Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis ist das nur dann der Fall, wenn über sie ausreichend informiert wird und die Betroffenen wirksam zugestimmt haben. Auch die weiteren Haftungsvoraussetzungen können durch sie verwirklicht werden. Anspruchsberechtigter und -verpflichteter, Exkulpationsmöglichkeiten sowie Rechtsfolgen werden herausgearbeitet. Persönlichkeitsprofile können also einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.