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Transparenz von Zuwendungen bei der Kapitalanlage.

Zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht.

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Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 – XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.

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Transparenz von Zuwendungen bei der Kapitalanlage., Julia Redler

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Transparenz von Zuwendungen bei der Kapitalanlage.
Untertitel
Zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht.
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Julia Redler
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
350
ISBN10
3428187512
ISBN13
9783428187515
Reihe
Beschreibung
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 – XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.