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Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers gem. § 111 InsO

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Die Arbeit analysiert das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers eines Grundstücks, das durch einen Insolvenzverwalter veräußert wurde. Dabei wird deutlich, dass der neue Eigentümer gemäß § 111 Satz 1 InsO Mietverhältnisse kündigen kann, jedoch die Voraussetzungen des § 573 BGB für Wohnraummietverhältnisse weiterhin gelten. Zudem wird die Einschränkung des Kündigungsrechts durch § 111 Satz 2 InsO behandelt, der festlegt, dass die Kündigung nur für den ersten zulässigen Termin nach Eigentumsübergang erfolgen kann. Versäumt der Erwerber diesen Termin, erlischt das Sonderkündigungsrecht.

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Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers gem. § 111 InsO, Jochen Neumann

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2016
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