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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen

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In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.

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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen, Liesa Plappert

Sprache
Erscheinungsdatum
2020
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(Paperback)
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Titel
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Liesa Plappert
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2020
Einband
Paperback
Seitenzahl
310
ISBN13
9783848757671
Reihe
Beschreibung
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.