Bookbot

Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien

Mehr zum Buch

Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn

Buchkauf

Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien, Reinhard Resch, Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn

Sprache
Erscheinungsdatum
2005
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback),
Buchzustand
Gebraucht - Gut
Preis
€ 25,49

Lieferung

  • Gratis Versand ab 16,99 € in ganz Österreich! Mehr Infos.

Zahlungsmethoden

Keiner hat bisher bewertet.Abgeben

Titel
Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2005
Einband
Paperback
Seitenzahl
117
ISBN10
3703510870
ISBN13
9783703510878
Reihe
Beschreibung
Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn