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ABGB Praxiskommentar

3., neu bearbeitete Auflage - §§ 285-530 ABGB und NWG

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  • 468 Seiten
  • 17 Lesestunden

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In Band II des ABGB findet sich das Sachenrecht, das Pfandrecht sowie das Notwegerecht am letzten Stand. Geplant sind sieben Bände des ABGB in 3. Auflage: Band II wird Ende 2004 und Band I im Frühjahr 2005 erscheinen, die weiteren Bände werden in kurzen Abständen folgen. Der von Michael Schwimann begründete Standardkommentar zum ABGB besticht seit seiner ersten Auflage durch betonte Praxisorientierung und gehört zum unverzichtbaren Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis. Um auch dem eiligen Leser einen schnellen Überblick zu ermöglichen, werden Nachweise der Judikatur und Lehre nun in einem eigenen Fußnotenapparat geführt. ( Der wohnrechtliche Band IV der 2. Auflage konnte wegen der permanenten Änderung der Gesetzeslage in diesem Bereich nicht mehr im Kommentarverband gehalten werden. Die Kommentierung des BaurechtsG findet sich in Band III der nunmehr siebenbändigen Gesamtauflage in geschlossener Form ).

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ABGB Praxiskommentar, Georg Kodek, Michael Schwimann

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Erscheinungsdatum
2004
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(Hardcover),
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Beschädigt
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Titel
ABGB Praxiskommentar
Untertitel
3., neu bearbeitete Auflage - §§ 285-530 ABGB und NWG
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2004
Einband
Hardcover
Seitenzahl
468
ISBN10
3700730640
ISBN13
9783700730644
Reihe
Beschreibung
In Band II des ABGB findet sich das Sachenrecht, das Pfandrecht sowie das Notwegerecht am letzten Stand. Geplant sind sieben Bände des ABGB in 3. Auflage: Band II wird Ende 2004 und Band I im Frühjahr 2005 erscheinen, die weiteren Bände werden in kurzen Abständen folgen. Der von Michael Schwimann begründete Standardkommentar zum ABGB besticht seit seiner ersten Auflage durch betonte Praxisorientierung und gehört zum unverzichtbaren Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis. Um auch dem eiligen Leser einen schnellen Überblick zu ermöglichen, werden Nachweise der Judikatur und Lehre nun in einem eigenen Fußnotenapparat geführt. ( Der wohnrechtliche Band IV der 2. Auflage konnte wegen der permanenten Änderung der Gesetzeslage in diesem Bereich nicht mehr im Kommentarverband gehalten werden. Die Kommentierung des BaurechtsG findet sich in Band III der nunmehr siebenbändigen Gesamtauflage in geschlossener Form ).