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Außerstreitverfahrensrecht - 2., neu bearbeitete Auflage

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  • 196 Seiten
  • 7 Lesestunden

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Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich in streitige und außerstreitige Gerichtsbarkeit, die zwei unabhängige Bereiche des Zivilverfahrens darstellen. Im Außerstreitverfahren wird nicht nur die friedliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen behandelt, sondern auch sogenannte „streitige Bereiche“, in denen die Parteien kontradiktorisch gegenüberstehen. Diese Bereiche wurden vom klassischen Zivilprozess ins außerstreitige Verfahren verwiesen, wie etwa das Unterhaltsverfahren zwischen Vorfahren und Nachkommen oder das Aufteilungsverfahren des Ehevermögens nach einer Scheidung. Gründe für diese Verweisung sind historische Argumente und der Gedanke der Rechtsfürsorge, wonach in diesen Bereichen nach Billigkeit entschieden werden soll. Das Lehrbuch bietet einen umfassenden Überblick über den Allgemeinen Teil des Außerstreitverfahrens. Der Besondere Teil umfasst sowohl Materien, die im Außerstreitgesetz geregelt sind, als auch solche aus Sondergesetzen. Diese Materien haben sich im Laufe der Zeit erheblich erweitert. Das Lehrbuch konzentriert sich jedoch auf die für die Praxis besonders wichtigen Bereiche: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren, das neue Erwachsenenschutzrecht sowie das Verlassenschaftsverfahren, ohne eine detaillierte Darstellung der einzelnen Sonderverfahren zu bieten.

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Außerstreitverfahrensrecht - 2., neu bearbeitete Auflage, Astrid Deixler-Hübner

Sprache
Erscheinungsdatum
2018
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(Paperback),
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Gebraucht - Gut
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Titel
Außerstreitverfahrensrecht - 2., neu bearbeitete Auflage
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018
Einband
Paperback
Seitenzahl
196
ISBN10
3700774966
ISBN13
9783700774969
Reihe
Beschreibung
Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich in streitige und außerstreitige Gerichtsbarkeit, die zwei unabhängige Bereiche des Zivilverfahrens darstellen. Im Außerstreitverfahren wird nicht nur die friedliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen behandelt, sondern auch sogenannte „streitige Bereiche“, in denen die Parteien kontradiktorisch gegenüberstehen. Diese Bereiche wurden vom klassischen Zivilprozess ins außerstreitige Verfahren verwiesen, wie etwa das Unterhaltsverfahren zwischen Vorfahren und Nachkommen oder das Aufteilungsverfahren des Ehevermögens nach einer Scheidung. Gründe für diese Verweisung sind historische Argumente und der Gedanke der Rechtsfürsorge, wonach in diesen Bereichen nach Billigkeit entschieden werden soll. Das Lehrbuch bietet einen umfassenden Überblick über den Allgemeinen Teil des Außerstreitverfahrens. Der Besondere Teil umfasst sowohl Materien, die im Außerstreitgesetz geregelt sind, als auch solche aus Sondergesetzen. Diese Materien haben sich im Laufe der Zeit erheblich erweitert. Das Lehrbuch konzentriert sich jedoch auf die für die Praxis besonders wichtigen Bereiche: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren, das neue Erwachsenenschutzrecht sowie das Verlassenschaftsverfahren, ohne eine detaillierte Darstellung der einzelnen Sonderverfahren zu bieten.