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Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796 - 1803

Unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens gegen den Serienstraftäter Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, 1802/03 - German Edition

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Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serienstraftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Die Presse titulierte ihn als deutschen Baron, Freiheitskämpfer oder Räuberhauptmann, doch das Tribunal criminel spécial stellte lediglich fest, dass er ein Dieb, Erpresser und Räuber war. Die oft erwähnte Schinderhannes-Bande existierte nicht. In diesem Buch wird die Strafakte Schinderhannes umfassend bearbeitet, erstmals seit dem Prozess vor über 200 Jahren. Zudem wird der Fall zur Aufarbeitung der Strafjustiz in Mainz und Frankfurt genutzt, als der Rhein die Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich und revolutionärem Frankreich bildete. Beide Städte waren zentrale Schauplätze seiner Aktivitäten. Die Strafgerichtsbarkeit wird detailliert beschrieben, und die Praxis der Gerichte wird durch die Analyse aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Dadurch entsteht ein bisher unbekanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit Schinderhannes. Zudem werden die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich: In Frankfurt war das alte deutsche Inquisitionsgericht aktiv, während in Mainz bereits der reformierte Prozess, die Grundlage für das heutige deutsche Strafrecht, eingeführt war.

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Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796 - 1803, Mark Andreas Scheibe

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Erscheinungsdatum
2009
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(Paperback),
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Beschädigt
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Titel
Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796 - 1803
Untertitel
Unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens gegen den Serienstraftäter Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, 1802/03 - German Edition
Sprache
Deutsch
Einband
Paperback
Seitenzahl
331
ISBN10
3981318803
ISBN13
9783981318807
Reihe
Beschreibung
Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serienstraftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Die Presse titulierte ihn als deutschen Baron, Freiheitskämpfer oder Räuberhauptmann, doch das Tribunal criminel spécial stellte lediglich fest, dass er ein Dieb, Erpresser und Räuber war. Die oft erwähnte Schinderhannes-Bande existierte nicht. In diesem Buch wird die Strafakte Schinderhannes umfassend bearbeitet, erstmals seit dem Prozess vor über 200 Jahren. Zudem wird der Fall zur Aufarbeitung der Strafjustiz in Mainz und Frankfurt genutzt, als der Rhein die Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich und revolutionärem Frankreich bildete. Beide Städte waren zentrale Schauplätze seiner Aktivitäten. Die Strafgerichtsbarkeit wird detailliert beschrieben, und die Praxis der Gerichte wird durch die Analyse aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Dadurch entsteht ein bisher unbekanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit Schinderhannes. Zudem werden die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich: In Frankfurt war das alte deutsche Inquisitionsgericht aktiv, während in Mainz bereits der reformierte Prozess, die Grundlage für das heutige deutsche Strafrecht, eingeführt war.