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Sozialverwaltungsrecht

ein Grundriss

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  • 387 Seiten
  • 14 Lesestunden

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Studienanfängern fällt es oft nicht leicht, einen Zugang zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden. Um das Dickicht des Sozialrechts zu durchdringen, haben auch erfahrene Rechtsanwender ihre Schwierigkeiten. Selbst Fachleute sehen sich nur in den Grenzen ihrer Spezialdisziplin auf sicherem Boden. In dieser Veröffentlichung werden die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts dargestellt. Das Buch erleichtert dem Studierenden den Zugang zu sozialrechtlichen Bestimmungen und erweitert das Verständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts, dass das Sozialgesetzbuch zum Teil mit Modifikationen übernommen und fortentwickelt hat. Die Autoren behandeln die Rechtsquellenlehre, die sich außer mit dem Sozialgesetzbuch und seinen vielfältigen Ausgestaltungen auch mit sonstigen Rechtsnormen des Außenrechts und weiteren Vorschriften als Binnenrecht befasst. Dabei werden insbesondere die Zuordnung von Rechtsvorschriften und Rechtsverhältnissen zu den grundsätzlichen Strukturen des privaten oder des öffentlichen Rechts verdeutlicht.

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Sozialverwaltungsrecht, Gernot Dörr

Sprache
Erscheinungsdatum
2002
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(Paperback)
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Titel
Sozialverwaltungsrecht
Untertitel
ein Grundriss
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Gernot Dörr
Erscheinungsdatum
2002
Einband
Paperback
Seitenzahl
387
ISBN10
3503066411
ISBN13
9783503066414
Reihe
Beschreibung
Studienanfängern fällt es oft nicht leicht, einen Zugang zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden. Um das Dickicht des Sozialrechts zu durchdringen, haben auch erfahrene Rechtsanwender ihre Schwierigkeiten. Selbst Fachleute sehen sich nur in den Grenzen ihrer Spezialdisziplin auf sicherem Boden. In dieser Veröffentlichung werden die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts dargestellt. Das Buch erleichtert dem Studierenden den Zugang zu sozialrechtlichen Bestimmungen und erweitert das Verständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts, dass das Sozialgesetzbuch zum Teil mit Modifikationen übernommen und fortentwickelt hat. Die Autoren behandeln die Rechtsquellenlehre, die sich außer mit dem Sozialgesetzbuch und seinen vielfältigen Ausgestaltungen auch mit sonstigen Rechtsnormen des Außenrechts und weiteren Vorschriften als Binnenrecht befasst. Dabei werden insbesondere die Zuordnung von Rechtsvorschriften und Rechtsverhältnissen zu den grundsätzlichen Strukturen des privaten oder des öffentlichen Rechts verdeutlicht.