Die schönsten und feinsinnigsten Prozesse neuerer Zeit, in denen okkulte Aktivisten oder Anhänger religiöser Gemeinschaften ihr Vermögen, an Hohe Dinge zu glauben und dabei Recht zu behalten, vor irdischen Instanzen endurchsetzen wollten.
Heinrich Stader Bücher






Die schönsten und welthaltigsten Prozesse des ausgehenden 2. Jahrtausends, in denen Touristen nach getaner Reise vor Gericht ins Erzählen kamen und materiellen Trost für ihr erlittenes bzw. eingebildetes Unrecht suchten. Markante Erfahrungsberichte für jeden, der die Anrufung von gerichtlichem Beistand erwägt, wegen – erschwertem Beischlaf auf Hotelbetten Menorcas, – unerwünschtem Dauerjodeln in der Karibik, – zu warm servierter Riesling Spätlese, – unergiebiger Elchjagd in russischen Wäldern, – Moskitos in Mombasa oder – fehlender Nichtraucher-Ecke in marokkanischen Bussen.
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse des 20. und 21. Jahrhunderts, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Genießer ihre Ansprüche nach kulturellem Mehrwert durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor. Es geht aber auch um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Fakir, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer. Die unterschiedlichen Kunstbegriffe von Finanzgerichtsbarkeit und Verfassungsrecht, in zivilrechtlichen Verträgen oder eher strafrechtlichen Beurteilungen werden subtil ins Licht gesetzt. (Das milde bewertende Diktum »Affenzirkus« lässt der Autor erst auf Seite 50 einfließen.) Wer die Anrufung von gerichtlichem Beistand erwägt bei - unzureichendem Product-Placement seiner Käsemarke in Unterhaltungsfilmen, - verfrühter Entsorgung einer Beuysschen Fettecke, - Hörschäden nach Rock-Konzerten, - vorzeitig beendeten »Elektra«-Vorführungen oder - fehlender Ähnlichkeit auf einem Ölbild, das den Stammtisch porträtieren sollte, findet hier erste Entscheidungshilfen
Wie ist es hierzulande um den Originalton des alltäglichen Miteinanders bestellt? Um diese Frage zu beantworten, hat der Herausgeber dieses Bandes jahrzehntelang sammelnd der Alltagssprache gelauscht, Medienkanäle durchkämmt sowie aus bekannten und unbekannten Schriften memoriert. So kam ein schier unerschöpflicher Vorrat an stehenden Wendungen, Sprichwörtern, Sentenzen, Kalauern und Kurzwitzen zusammen – die Notwehr des kleinen Mannes gegen die „Herren der Schröpfung“ und andere Zumutungen des Schicksals, verfeinert um Nachklänge des deutschen Genius. In einem Land, dessen große Medien keinen Intellektuellen außer Richard David Precht kennen und erst recht keine Kavaliere, Dandys oder Snobs; wo Charme als Vorstufe zum Betrug gilt; wo die politischen Eliten mit Verboten, Umverteilen oder weltweitem Moralisieren beschäftigt sind und die „letzten“ Generationen mit Jammern, Wehklagen und neuerdings mit selbstklebender Empörung; wo der empfindsamere Teil beseelt ist von Kalorienangst und Esoterik – wie reden in einem solchen Land die Leute miteinander? Jedenfalls ganz anders, als es das öffentliche Bild vermuten läßt, nämlich erstaunlich schlagfertig oder auch: wissend. Unsere einzige Warnung an den geneigten Leser lautet: Aus Kalau führt kein Weg zurück.
Hier schreibt sich ein praktizierender Anwalt frei, der schon vielen Mandaten zuhören musste. Manche rücken gleich mit selbst verfassten Schriftsätzen oder gefälschten Dokumenten an. Und viele von ih- nen versuchen, ihn selbst mittels gelb markierter dtv-Ausgabe des BGB oder Zeitungsausrissen ('Ihr Recht im Alltag') vorab auf den rechten Kurs zu bringen. Er schreibt mit dem inspirierenden Grimm, den ein Spezialist im Umgang mit ahnungslosen oder auch impertinenten Laien ansammelt. Ein 'J’accuse', nicht ohne zündende Zitate von Klassikern wie Churchill, Morgenstern und Kardinal Lehmann.
Naturgemäß kommt es zu den meisten Prozessen im Einwirkungs? bereich von Rosenmontags-Umzügen. Dies hat nachweislich u. a. zu einer rheinländischen Auslegung von Prozessnormen geführt. Epochale Urteile wurden formuliert in Sachen: • Leseanforderung in Toilettenanlagen (»Dass alkoholisierte Gäste in der Karnevalszeit vor Benutzung eines vermeintlich harmlosen Toilettenreinigers nicht dessen Gebrauchsanweisung lesen, bedarf keiner näheren Erläuterung«, OLG Köln) • überpräziser Datierung (»Die Annahme, dass der Richter mit der Terminierung auf 11. 11., 11 Uhr 11 die Beklagte veräppeln wollte, ihre Menschenwürde mit Füßen getreten hat und den Streit als närrisch empfindet, ist abwegig«, OLG München) • abrupter Verminderung von Kleidungsstücken (»... trat die Beklagte auf ihn zu und schnitt, ohne den Kläger zu fragen, ihm die Krawatte ab. Hierin hatte der Kläger nicht eingewilligt«, AG Essen).