Zum WerkGesetzliche Regelungen zum erlaubten Umgang mit Cannabis beschränkten sich bislang auf medizinische Zwecke. Mit dem neuen "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)" wurde Cannabis nun auch zu Genusszwecken teilweise entkriminalisiert und im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)" reguliert. Zugleich wurden die Vorschriften zum Medizinalcannabis in ein eigenes "Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)" überführt und überarbeitet.Vorteile auf einen BlickDer neue Kommentar widmet sich dieser neuen Rechtsmaterie umfassend, in verständlicher Weise und sachkundig. Unter anderem geht es um: Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention Privater Eigenanbau durch Erwachsene Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Erlaubnisverfahren und laufende Überwachung Straf- und Bußgeldvorschriften ZielgruppeFür Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen, Cannabis-Anbauvereinigungen und Unternehmen auf der "Sekundärebene", Rechtsanwälte, Richter sowie Labore, Apotheker und Ärzte.
Marcus Geschwandtner Bücher





Genossenschaftsrecht
- 300 Seiten
- 11 Lesestunden
Mit der Einführung der SCE wurde das Genossenschaftsrecht erstmals seit über 30 Jahren grundlegend novelliert. Dieses aktuelle Werk bietet Ihnen eine umfassende und schnelle Informationsquelle über das neue Recht. Ein Stichwortverzeichnis mit nützlichen Querverweisen und der übersichtliche Aufbau führen Sie zügig zu den wesentlichen Neuerungen. Es behandelt alle relevanten Themen für eine fundierte Beratung, darunter die Ausweitung der Satzungsautonomie, die Erweiterung des Förderzwecks auf kulturelle und soziale Belange, die Verringerung der Mindestmitgliederzahl von 7 auf 3 und die Möglichkeit, auf den regulären Aufsichtsrat zu verzichten oder einen einköpfigen Vorstand für Genossenschaften mit 20 oder weniger Mitgliedern zu errichten. Zudem werden die Zulassung von Sacheinlagen, investierenden Mitgliedern und ein fakultatives Mindestkapital thematisiert, ebenso wie die Erweiterung der Mitglieder- und Minderheitenrechte sowie das Kompetenzgestaltungsrecht der Generalversammlung. Praxishinweise unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung der neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Formularmuster für Neugründungen und Umgestaltungen erleichtern die praktische Umsetzung. Der Autor, Dr. Marcus Geschwandtner, ist Rechtsanwalt und bringt wertvolle Erfahrung aus seiner Tätigkeit am Marburger Genossenschaftsinstitut mit.
Markus Geschwandtners Untersuchung befasst sich mit der Staatsaufsicht über die Kreditwirtschaft. Das genossenschaftliche Kreditwesen wird auf allen Ebenen (Institute, Prüfungsverbände, Sicherungseinrichtung) mannigfach reglementiert. Dabei hat sich ein kostenintensives Übermaß an Aufsicht, Prüfung und Kontrolle entwickelt. Vor dem Hintergrund zahlreicher privatrechtlicher Vorkehrungen entwickelt der Autor Vorschläge für eine deregulierte, verhältnismäßigere Beaufsichtigung der als eingetragene Genossenschaft (eG) verfassten Institute. Basis seiner Überlegungen sind die Grundgedanken des Bankenaufsichtsrechts, deren mannigfache Vorschriften und Vorkehrungen in eine sachlich abgewogene Ordnung gebracht und in ihrem komplexen Zusammenspiel aufeinander abgestimmt werden.