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Christoph Beat Graber

    Handel und Kultur im Audiovisionsrecht der WTO
    Zwischen Geist und Geld
    • Ist das systemtheoretische Paradigma auch im Bereich der Rechtswissenschaften verwendbar? Diese Frage bejaht Christoph Beat Graber bezüglich der Analyse des wechselseitigen Verhältnisses von Kunst, Wirtschaft, Staat und Recht. Ausgangspunkt der Arbeit ist eine sozialhistorische Herleitung und eine kunstsoziologische Reflexion der Autonomie des Kunstsystems. Mit der Theorie der strukturellen Grundrechtswirkung stellt der Autor im weiteren ein Verständnis der Kunstfreiheit vor, das sowohl Freiheits- als auch Förderungsaspekte zu integrieren weiß. Die Kritik der Unterbrecherwerbung und die anschließend formulierten rechtspolitischen Vorschläge zur Neuregelung der staatlichen Kunstförderung und des Kunstsponsoring lassen den Nutzen des systemtheoretischen Ansatzes für die Praxis erkennen.

      Zwischen Geist und Geld
    • Handel und Kultur im Audiovisionsrecht der WTO

      Völkerrechtliche, ökonomische und kulturpolitische Grundlagen einer globalen Medienordnung

      Das WTO-Recht darf den Einzelstaaten nicht verwehren, mit kleinen Budgets realisierte Arthouse-Filme und qualitativ hoch stehende Fernsehprogramme durch geeignete Massnahmen zu fördern und so gegenüber dem „mainstream“ zu bevorzugen. Unzulässig sind jedoch Massnahmen, die Ungleichbehandlungen von Medienprodukten mit deren nationaler Herkunft begründen. Privilegien für Arthouse-Inhalte rechtfertigen sich durch Besonderheiten der inter-nationalen Audiovisionsmärkte (Skaleneffekte, Externalitäten), die zu einem Unterangebot an nichtkommerziellen Programmen führen und die weltweite kulturelle Vielfalt gefährden. Der Schutz kultureller Vielfalt indessen ist durch soziokulturelle Konsequenzen der technischen und ökonomischen Globalisierung zum überragenden Ziel einer weltweiten Medienordnung geworden. Angesichts der menschenrechtlichen Fundierung der kulturellen Vielfalt sind die Mitgliedstaaten der WTO zu deren Schutz nicht nur berechtigt, sondern gar verpflichtet.

      Handel und Kultur im Audiovisionsrecht der WTO