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Bookbot

Hans Kudlich

    1. Jänner 1970
    Rückblicke und Erinnerungen.
    Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 1: §§ 1-150 StPO
    Strafrecht
    Strafrecht 2
    Strafrecht 1
    Rückblicke und Erinnerungen. Erster Band
    • Zum Werk Mit der Neuauflage zum Besonderen Teil I des Strafrechts liegt in der Reihe „Prüfe dein Wissen“ eine zentrale Materie des juristischen Ausbildungs- und Prüfungsstoffes wieder in aktueller Bearbeitung vor. Der vorliegende Band führt den Leser präzise durch Problematiken der Vermögensdelikte. Die Begründungen der Antworten zeichnen den Meinungsstand nicht einfach nach, sondern zeigen das Problem auf und entwickeln die Lösung. Viele „Rechtsprechungsklassiker“, auf denen Prüfungsfälle gerne aufbauen, werden berücksichtigt. Das Verständnis für größere Zusammenhänge wird durch einführende Fragen zu einzelnen Abschnitten gefördert, Aufbauschemata und zusätzliche Übersichten ergänzen die Antworten. Es wird besonders Wert darauf gelegt, dass der Schwerpunkt zwischen Vermittlung von Überblickswissen sowie Grundstrukturen bei eher randständigen Delikten einerseits und vertiefender Kasuistik bei den traditionellen Prüfungsschwerpunkten andererseits richtig gesetzt ist. Vorteile auf einen Blick - prägnante Lösungen - didaktische Aufbereitung - kompakt und prüfungsnah dargestellt Zielgruppe Für Studierende und Referendare.

      Strafrecht 1
    • Zum Werk Der vorliegende Band stellt die sog. Nichtvermögensdelikte in Frage und Antwort pointiert dar. Er nimmt dabei den Stoff in den Focus, der erfahrungsgemäß in Klausuren und mündlichen Prüfungen beherrscht werden muss. Die Begründungen der Antworten zeichnen den Meinungsstand nicht einfach nach, sondern zeigen das Problem auf und entwickeln die Lösung. Viele „Rechtsprechungsklassiker“, auf denen Prüfungsfälle gerne aufbauen, werden berücksichtigt. Das Verständnis für größere Zusammenhänge wird durch einführende Fragen zu einzelnen Abschnitten gefördert, Aufbauschemata und zusätzliche Übersichten ergänzen die Antworten. In „Ergänzenden Bemerkungen“ wird vielfach auf Parallelfälle und auf die Handhabung in der Klausur hingewiesen. Zur intensiven Wiederholung einzelner Probleme finden sich bei den meisten Fragen Vertiefungshinweise auf Fundstellen in der Ausbildungsliteratur. Im vorliegenden Band II wird der Leser knapp aber gezielt durch die prüfungsrelevanten Fragen zu den Delikten gegen die Person und die Allgemeinheit geführt. Vorteile auf einen Blick - Repetitorium - über 200 Fälle in knapper Darstellung - mit allen wichtigen Rechtsprechungsklassikern - ideale Ergänzung zu Lehrbuch und Vorlesung Zielgruppe Für Studierende.

      Strafrecht 2
    • Zum Werk In Frage und Antwort können die Leser mit diesem Band ihr Wissen im Allgemeinen Teil des Strafrechts prüfen. Gerade ein Gebiet, in dem sich zu wenigen Normen eine so reichhaltige Dogmatik entwickelt hat, bedarf es der Veranschaulichung anhand von Fällen. Besonderen Wert legt der Autor auf eine Entschlackung und Beschränkung des Stoffes, der erfahrungsgemäß in Klausuren und mündlichen Prüfungen beherrscht werden muss. Die Begründungen der Antworten zeichnen den Meinungsstand nicht einfach nach, sondern zeigen das Problem auf und entwickeln die Lösung. Viele „Rechtsprechungsklassiker“, auf denen Prüfungsfälle gerne aufbauen, werden berücksichtigt. Das Verständnis für größere Zusammenhänge wird durch einführende Fragen zu einzelnen Abschnitten gefördert, Aufbauschemata und zusätzliche Übersichten ergänzen die Antworten. In „Ergänzenden Bemerkungen“ wird vielfach auf Parallelfälle und auf die Handhabung in der Klausur hingewiesen. Zur intensiven Wiederholung einzelner Probleme finden sich bei den meisten Fragen Vertiefungshinweise auf Fundstellen in der Ausbildungsliteratur. Vorteile auf einen Blick - Repetitorium - über 300 Fälle in knapper Darstellung - mit allen wichtigen Rechtsprechungsklassikern - ideale Ergänzung zu Lehrbuch und Vorlesung Zielgruppe Für Studierende.

      Strafrecht
    • Zum GesamtwerkDer Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.Vorteile auf einen Blick praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft übersichtlich und hervorragend lesbar mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung Zu Band 1Band 1 umfasst die Kommentierung der 1-150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung, die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert. Neben den umfangreichen Erläuterungen zum Zeugenbeweis ( 48-71 StPO) bildet einen weiteren Schwerpunkt die Kommentierung zu Beschlagnahme, Überwachung und Durchsuchung ( 94-111p StPO) mit umfassender Auswertung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Telekommunikationsüberwachung. Entsprechend ihrer hohen praktischen Bedeutung wurde darüber hinaus auf eine detaillierte und vertiefte Darstellung des Themenbereichs Sachverständige und Augenschein ( 72-93 StPO) besonderer Wert gelegt.ZielgruppeFür alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.

      Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 1: §§ 1-150 StPO
    • Rückblicke und Erinnerungen.

      • 264 Seiten
      • 10 Lesestunden

      Das Buch gilt als kulturell bedeutend und ist ein wichtiger Bestandteil des zivilisatorischen Wissens. Es wurde aus dem Originalwerk reproduziert und bleibt diesem so treu wie möglich. In der Ausgabe sind originale Urheberrechtsvermerke, Bibliotheksstempel und andere Notationen enthalten, die darauf hinweisen, dass es sich um ein Werk handelt, das in bedeutenden Bibliotheken weltweit aufbewahrt wird.

      Rückblicke und Erinnerungen.
    • Das Mindestlohngesetz etabliert einen einheitlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, einschließlich Praktikanten, und wird umfassend erläutert. Zudem wird das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommentiert, das die Erstreckung von Tarifverträgen auf verschiedene Branchen regelt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Die detaillierte Analyse bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Auswirkungen auf die Arbeitswelt.

      Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    • Oftmals zeitintensive Betreuung durch eine Vielzahl hochqualifizierter Leitungserbringer mit ständig fortentwickelten Stoffen und Geräten – das Gesundheitswesen vereint alle Faktoren, die ein System teuer machen. Die Ökonomie hat dies schon lange erkannt und die „Gesundheitsökonomie“ als Subdisziplin herausgebildet. Finanzielle Belange – oder vielleicht besser: ökonomische Zwänge – spielen aber auch für das Recht eine Rolle: Um möglichst hohe Gewinne zu erzielen (so die Kritik der einen) oder um zumindest ökonomisch überleben zu können (so die Verteidigung der anderen), muss permanent geprüft werden, wie Leistungen günstiger angeboten werden können. Dass das nicht spurlos an der Qualität der medizinischen Leistung vorbeigehen und damit Haftungsfragen aufwerfen kann, liegt auf der Hand. Als Besonderheit tritt hierbei hinzu, dass die Vorgaben für eine „sparsame Medizin“ dabei nicht immer nur von den (patientennahen) Behandlern, sondern auch von patientenfernen Entscheidern kommen können.

      Ökonomie, medizinische Standards und rechtliche Haftung
    • Die Frage nach dem Mißbrauch prozessualer (Verteidigungs-) Befugnisse im Strafprozeß und der Geltung eines allgemeinen Mißbrauchsverbots wurde in den letzten Jahren in Praxis und Wissenschaft lebhaft diskutiert, ohne daß allerdings eine vertiefende monographische Behandlung ihrer Grundlagen erfolgt wäre. Dieser Aufgabe stellt sich die Untersuchung Kudlichs: Mittels einer einführenden kurzen Phänomenologie des Mißbrauchs im Strafprozeß werden die drei Kernfragen nach Begründbarkeit bzw. Legitimierbarkeit, (bejahendenfalls) Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines ungeschriebenen Mißbrauchsverbots herausgearbeitet. Die nachfolgende Untersuchung orientiert sich dann - soweit jeweils sinnvoll - an dieser Fragentrias und behandelt ausführlich die methodologischen, verfassungsrechtlichen und spezifisch strafprozessualen Aspekte der Thematik. Dieses Vorgehen ermöglicht ausgehend von allgemeinen Grundlagen eine fortschreitende Konkretisierung und Modifizierung der Antworten auf die genannten Kernfragen, führt aber auch zu Erkenntnissen über eine angemessene Einbindung der Mißbrauchskontrolle in die strafprozessuale Verfahrensstruktur. Darauf aufbauend wird anschließend die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung analysiert und bewertet. Das Buch schließt mit einer Diskussion verschiedener Vorschläge de lege ferenda. Der Autor zeigt, daß ein allgemeines Mißbrauchsverbot weniger unter methodischen oder strafprozeßrechtsdogmatischen, sondern vor allem unter (formell-) verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch ist. Gleichwohl geht Kudlich davon aus, daß ein solches besteht und zeigt auch Kriterien auf, die es handhabbar machen können. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hält der Verfasser eine (klarstellende) allgemeine gesetzliche Mißbrauchsklausel für erwägenswert und legt dar, daß diese bei zurückhaltendem Gebrauch die Verteidigungsrechte weniger beeinträchtigt als eine zunehmende präventive, unabhängig von Mißbrauchsfällen geltende Verkürzung vo

      Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot