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Giesela Rühl

    Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht
    Statut und Effizienz
    • 2011

      Statut und Effizienz

      Ökonomische Grundlagen des Internationalen Privatrechts

      • 811 Seiten
      • 29 Lesestunden

      Ist das Internationale Privatrecht eine effiziente Antwort auf die Probleme grenzüberschreitender Transaktionen? In ihrer Untersuchung zu den ökonomischen Grundlagen des Internationalen Privatrechts geht Giesela Rühl dieser Frage nach. Sie unterzieht die einschlägigen Normen auf breiter rechtsvergleichender Grundlage einer Analyse mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums und macht Erkenntnisse der ökonomischen Theorie für die Beantwortung konzeptioneller Fragen sowie für die Lösung konkreter Probleme aus dem Internationalen Vertrags- und Deliktsrecht fruchtbar. Indem sie das im Werden begriffene europäische Kollisionsrecht in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung rückt, leistet die Autorin gleichzeitig einen Beitrag zur Entwicklung eines kohärenten und funktionsfähigen europäischen Kollisionsrechts sowie zur Herausbildung einer eigenständigen europäischen Kollisionsrechtswissenschaft.

      Statut und Effizienz
    • 2004

      Fünfzig Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist der Gemeinsame Markt für Versicherungen immer noch nicht Wirklichkeit geworden. Die Ursache hierfür liegt in der fehlenden Harmonisierung des materiellen Versicherungsvertragsrechts, die Anfang der achtziger Jahre unter anderem an der angeblich unterschiedlichen Ausgestaltung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in den Rechtsordnungen des Common Law auf der einen Seite und den Rechtsordnungen des Civil Law auf der anderen Seite scheiterte. Um den Weg für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen zu bereiten, unterzieht Giesela Rühl die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers einer eingehenden rechtsvergleichenden Untersuchung und erarbeitet darauf aufbauend Empfehlungen für ihre Ausgestaltung in einem harmonisierten europäischen Versicherungsvertragsrecht.

      Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht