Inhalte Die gemeinnützige rechtsfähige Stiftung des Privatrechts Treuhänderische Siftung Stiftungs-GmbH Stiftungsverein und Familienstiftung Neu in der 2. Auflage: Beispiele zur Rechnungslegung der Stiftung Reform des Spendenrechts alle Änderungen der Unternehmensteuerreform einschließlich der Abgeltungsteuer Umstrukturierungen (Ausgliederungen, Fusionen, gemeinnützige/nicht gemeinnützige Tochtergesellschaften) Neue Rechtsprechung im Steuerrecht Aktualisierung der Landesstiftungsgesetze Aktualisierung der Satzungsmuster Auf CD-ROM: Zahlreiche Muster (z. B. für Stiftungsgeschäfte und Satzungen) zur Weiterbearbeitung am PC Arbeitshilfen, z. B. Ablaufplan zur Gründung einer steuerbegünstigten rechtsfähigen Stiftung sämtliche Landesstiftungsgesetze und relevantes Bundesrecht eine umfassende Sammlung von BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen zum Stiftungsrecht über 150 Urteile im Volltext
Christian Meyn Reihenfolge der Bücher


- 2004
- 2003
Verschlüsselung und innere Sicherheit
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Verschlüsselungsverbots bei elektronischer Datenkommunikation
- 184 Seiten
- 7 Lesestunden
Kryptographie ist die Schlüsseltechnologie für die sichere und zuverlässige Nutzung offener Datennetze. Jedermann kann mit sicherer Verschlüsselung seine Daten vor der Kenntnisnahme durch Dritte schützen - auch Kriminelle und Terroristen. Somit laufen die legalen Abhörbefugnisse von Behörden bei verschlüsselter Kommunikation im Internet ins Leere. Wie lässt sich das Bedürfnis nach Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus mit der verlässlichen Nutzung offener Netze vereinbaren? Christian Meyn untersucht, ob ein Verbot der Verschlüsselung mit den Grundrechten vereinbar ist, insbesondere mit dem Kommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und der Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Er beschreibt die technische Ausgangslage sowie rechtliche Regelungsmöglichkeiten und erörtert ausführlich die Anwendung von Art. 10 und Art. 5 GG bei verschlüsselter Individualkommunikation. Die umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit möglicher Eingriffe zeigt, dass ein Verschlüsselungsverbot mit dem Grundgesetz letztlich nicht zu vereinbaren ist.