Phillip Hellwege Reihenfolge der Bücher






- 2010
- 2005
Der Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsreform in den §§ 280 ff. BGB ein neues System der Schadensersatzansprüche geschaffen, das Hellwege einer kritischen Würdigung unterzieht. Dabei zeigt sich eine Reihe von Mängeln: Der Anwendungsbereich der Schadensersatzansprüche richtet sich nach der gewünschten Schadensersatzart, jedoch fehlt eine einheitliche Abgrenzungskriterium, was zu Abgrenzungsproblemen führt. Zudem glaubte der Gesetzgeber, die Änderung von „Schadensersatz wegen Nichterfüllung“ zu „Schadensersatz statt der Leistung“ sei lediglich eine begriffliche Präzisierung, obwohl es sich um eine inhaltliche Neuerung handelt, die Konsequenzen mit sich bringt. Ein weiterer Kritikpunkt ist der fehlende zwingende Zusammenhang zwischen der Funktion eines Schadensersatzes und seinen Voraussetzungen. Der Gesetzgeber irrt, wenn er annimmt, dass für einen Schadensersatz statt der Leistung stets zusätzliche Voraussetzungen gegenüber einem einfachen Schadensersatz erforderlich sind. Diese Kritik fördert das Verständnis für die Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme bei der Gesetzesanwendung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Hellwege den Meinungsstand der Literatur zu den §§ 280 ff. BGB und entwickelt einen eigenen Vorschlag zur Auslegung und Systematisierung dieser Vorschriften.
- 2004
Die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge als einheitliches Problem
- 643 Seiten
- 23 Lesestunden
Das deutsche Recht kennt mit Rücktrittsrecht, Bereicherungsrecht und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mehrere Normenkomplexe für die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge. Dieses Nebeneinander verschiedener Rückabwicklungstypen führt in den Fällen der gestörten Rückabwicklung zu Wertungswidersprüchen. Für das englische und schottische Recht gilt ähnliches. Phillip Hellwege weist nach, daß ein einheitlicher Rückabwicklungstypus vorzugswürdig ist. Er analysiert zunächst das Nebeneinander der verschiedenen Rückabwicklungstypen und zeigt im Anschluß, daß alle drei Rechtsordnungen einmal einen einheitlichen Rückabwicklungstypus kannten: die Regeln zur in integrum restitutio. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Autor einen einheitlichen Rückabwicklungstypus, der für die Fortentwicklung der drei untersuchten Rechtsordnungen und für ein künftiges Europäisches Privatrecht Modell stehen kann.