Zum Werk Als Strafrichterin oder Strafrichter benötigt man in der Praxis mehr als das, was man im Referendariat gelernt hat. Dieses Werk bietet Richterinnen und Richtern zu Beginn, aber auch während ihrer Laufbahn ein handliches Brevier mit zahlreichen und hilfreichen Tipps in Form von Übersichten, praktischen Beispielen, vielen Mustertexten zu Beschlüssen und Urteilen sowie anschauliche Dialoge zur Zeugenbefragung. In kurzer und verständlicher Form bietet es ein Nachschlagewerk für all diejenige, die von der Erfahrung eines langjährig tätigen Strafrichters profitieren möchten. Vorteile auf einen Blickanschaulich und verständlich geschriebene Tipps für das amtsgerichtliche und landgerichtliche Verfahren von einem erfahrenen Strafrichterumfangreiche MustersammlungBefragungstechniken u. a. zur Befragung von kindlichen Zeugen Zur Neuauflage Im Mittelpunkt steht das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht einschließlich Jugendsachen. Die umfassend überarbeitete und ergänzte Neuauflage behandelt nunmehr aber auch das Strafbefehls-, Berufungs- und Bußgeldverfahren und wurde um weitere hilfreiche Mustertexte ergänzt. Zielgruppe Für Richterinnen und Richter sowie Referendarinnen und Referendare.
Theo Ziegler Bücher


Aus dem Inhalt Das Strafurteil ist eines der klassischen Hauptgebiete im strafrechtlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. So wendet sich das vorliegende Skript in erster Linie an Rechtsreferendarinnen und -referendare, will daneben aber auch jungen Richterinnen und Richtern eine Hilfe für die Praxis sein. Dabei steht die Vermittlung von Art und Form der Darstellung im Mittelpunkt, wozu eine Vielzahl von Mustertexten eingearbeitet wurde. Denn die bestmögliche Lösung aller Rechtsfragen verliert ihren Wert, wenn es nicht gelingt, sie entsprechend der Aufgabenstellung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Strafurteils darzustellen. Daneben werden aber auch Teile des materiellen Rechts erörtert, die nicht zum Kernbereich des Prüfungsstoffs des Ersten Staatsexamens gehören, jedoch nunmehr für die Abfassung des Strafurteils, aber auch für den Schlussvortrag des Staatsanwalts oder des Verteidigers sowie für die Arbeit aus dem Revisionsrecht Bedeutung erlangen. Der Autor Theo Ziegler ist Direktor des Amtsgerichts Landshut und war nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim Landgericht Regensburg.