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Pascal Grolimund

    Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union
    Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union - Textsammlung
    Internationales Privat- und Zivilprozessrecht
    Festschrift für Anton K. Schnyder zum 65. Geburtstag
    Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts
    Vertrauensanknüpfung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht
    • Die Untersuchung beleuchtet die Differenzierung zwischen subjektiver und objektiver Anknüpfung im Internationalen Privatrecht und stellt fest, dass das Vertrauensprinzip hier keine spezifische Rolle spielt. Der Autor analysiert die Rechtsfolgen, wenn der Anschein eines bestimmten Rechts oder einer Zuständigkeit besteht, obwohl dies nicht zutrifft. Er hinterfragt, ob das anwendbare Recht und die Gerichtszuständigkeit auch auf Anschein basieren können und untersucht die Grundlagen sowie Grenzen einer möglichen Vertrauensanknüpfung. Letztlich kommt er zu dem Schluss, dass in bestimmten Fällen eine solche Anknüpfung denkbar wäre.

      Vertrauensanknüpfung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht
    • Der Terminus 'Drittstaatenproblematik' entstammt dem Bereich des Völkerrechts. Er steht dort für die Frage, ob und inwieweit Nichtvertragsstaaten aus einer staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren anderen Staaten berechtigt und verpflichtet sein können. Auch die Lehre zum europäischen Zivilverfahrensrecht benutzt diesen Begriff, hier, um Problemstellungen im Anwendungsbereich des Lugano- (LugÜ) und des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) zu kennzeichnen. Umstritten ist die Anwendbarkeit von LugÜ und EuGVÜ in Sachverhalten mit Bezügen zu Drittstaaten, so etwa, wenn einer oder mehrere Verfahrensbeteiligte in einem Nichtvertragsstaat wohnen, der dingliche Streitgegenstand in einem Drittstaat gelegen ist oder die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte eines Drittstaates vereinbart haben. Pascal Grolimund stellt die umstrittenen Anwendungsfälle und die zugehörige Rechtsprechung und Lehre umfassend dar. Er untersucht die vertretenen Auffassungen und entwickelt einen (teilweise) neuen Lösungsansatz. Auf dessen Basis kommentiert er den räumlich-persönlichen Anwendungsbereich sämtlicher Vorschriften des LugÜ und des EuGVÜ. Die geltenden Bestimmungen des europäischen Zivilverfahrensrechts führen zu einer unterschiedlichen Behandlung von in Vertragsstaaten und in Nichtvertragsstaaten ansässigen Personen vor den Gerichten der Vertragsstaaten. Die Schlechterstellung von in Nichtvertragsstaaten ansässigen Personen hat seit der Entstehung des EuGVÜ zu rechtspolitischen Diskussionen Anlaß gegeben. Pascal Grolimund nimmt diese Diskussionen auf und stellt sie in einen normativen Rahmen.

      Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts
    • Anton K. Schnyder, langjähriger Ordinarius an der Universität Zürich, hat wie wenige andere in den letzten Jahrzehnten das schweizerische Privat- und Wirtschaftsrecht samt seinen internationalen Dimensionen geprägt. Aus Anlass seiner Emeritierung legen Pascal Grolimund, Alfred Koller, Leander D. Loacker und Wolfgang Portmann einen Band vor, der aktuelle Beiträge von Wegbegleitern des Geehrten zu sämtlichen seiner Arbeits- und Forschungsschwerpunkte vereint. Es finden sich darin insbesondere Untersuchungen zu folgenden Themenbereichen: - Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, - Schiedsgerichtsbarkeit und nationales Verfahrensrecht, - Vertrags- und Haftpflichtrecht, - Versicherungsrecht, - Gesellschaftsrecht sowie - Wettbewerbs- und Kartellrecht. Herausgeber: Prof. Dr. iur. Alfred Koller Prof. Dr. iur. Pascal Grolimund, LL. M., Advokat Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann PD Dr. iur. Leander D. Loacker, M. Phil.

      Festschrift für Anton K. Schnyder zum 65. Geburtstag
    • Das Internationale Privatrecht (unter Einschluss prozessrechtlicher Fragestellungen) stellt ein komplexes und vielfältiges Rechtsgebiet dar. Namentlich für die Schweiz mit ihrer Exportorientiertheit und ihren häufigen internationalen Bezügen sowie Transaktionen ist das IPR – als Recht der Zuordnung beziehungsweise Verweisung von Rechtsfragen an die anwendbare Rechtsordnung – von grosser Bedeutung. Die Autoren wollen einen praxisorientierten Einstieg in das weitläufige Gebiet des IPR bieten. Ihr langjähriger Umgang mit der Materie in Literatur, Praxis und Lehre soll dazu beitragen, in innovativer Weise die Komplexität des IPR zu reduzieren (Luhmann) und sie gleichzeitig zu erhalten.

      Internationales Privat- und Zivilprozessrecht
    • Die vorliegende Sammlung der EU-Erlasse zum Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht gibt den Stand per 30. Oktober 2012 wieder. Sie ist als Hilfsmittel zum zugleich erscheinenden Werk 'Das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union' gedacht, mag aber auch anderen Interessierten als Wegweiser durch die einschlägigen Vorschriften des Europäischen Rechts dienen. Die Europäisierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts schreitet zügig voran. Es entstehen immer neue Verordnungen, während die bestehenden überarbeitet werden. Tagesaktualität können – daher – nur die einschlägigen Online-Datenbanken gewährleisten. Als Hilfsmittel für den Einstieg ins Europäische IPR/IZVR sind solche Datenbanken indes nur bedingt geeignet. Es fehlt ihnen an Übersichtlichkeit und Greifbarkeit. Die herkömmliche Textsammlung in Papierform erscheint u. E. – insoweit – weiterhin überlegen.

      Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union - Textsammlung
    • Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht ist herkömmlich nationales Recht. Das Wissen darüber erstreckt sich für gewöhnlich auf das eigene Recht. Der Zugang zu den ausländischen Rechtsordnungen gestaltet sich demgegenüber schwierig. Die Europäisierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts verändert diese Konzeption von Grund auf. Einheit liche Vorschriften, welche in einer verständlichen Sprache zugänglich sind, gewähren Einblicke weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Darstellung in a nutshell erlaubt eine Reduktion der Informationen zum Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union auf ein Mass, über das international tätige Juristinnen und Juristen auch in der Schweiz über kurz oder lang verfügen müssen.

      Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht der Europäischen Union
    • Die vorliegende Publikation vermittelt - aus dem Blickwinkel des Zivilprozessrechts - einen Einblick in das liechtensteinische Aktienrecht. Hintergrund der Darstellung bilden die materiellrechtlichen Ansprüche, welche den Aktionären, der Gesellschaft, den Organen oder Dritten gestützt auf das liechtensteinische Aktienrecht zustehen. Auf dieser Grundlage werden in einzelnen Übersichten Hinweise zur prozessualen Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche gegeben (z. B. Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung, Verantwortlichkeitsklage, Klage auf Auflösung der Aktiengesellschaft). Umschrieben werden namentlich die Aktiv- und die Passivlegitimation, die Zuständigkeit der Gerichte und die jeweiligen Besonderheiten des Verfahrens. Die Darstellung wird abgerundet durch einen Abdruck der anwendbaren Gesetzesbestimmungen und durch Verweisungen auf die einschlägige Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte.

      Klagen und Prozessieren im liechtensteinischen Aktienrecht
    • Im Wettbewerb um die Vergabe staatlicher Aufträge stehen heute längst nicht mehr nur einheimische Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass sich vergebende Behörden deshalb verstärkt der Versuchung ausgesetzt sehen, ansässigen Anbieter zu bevorzugen. Solches kann nicht zuletzt durch die Formulierung von ökologischen Anforderungen geschehen, welche sinnvoll nur von einheimischen Unternehmen erfüllt werden können. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, wie Umweltinteressen nach geltendem- internationalem wie nationalem- Recht in Vergabeverfahren einfliessen können und wo die Schranken der Berücksichtigung ökologischer Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen sind.

      Ökologische Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen