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Simon Marr

    EG-Kompetenzen bei völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens
    • „Die Vollendung der europäischen Integration lässt sich erfolgreich nur denken, wenn dies auf der Grundlage einer Souveränitätsteilung von Europa und Nationalstaat geschieht“. So äußerte sich Außenminister Fischer in seiner schon berühmt gewordenen Humboldt-Rede am 12. Mai 2000. Die Frage, was europäisch und was weiterhin national geregelt werden soll, ist besonders im Umweltbereich von hoher Brisanz. Umwelt hält sich nicht an nationale Grenzen. Aus diesem Grund treffen sich die Mitgliedsstaaten der Oslo-Paris-Konvention (OSPAR) - die Anrainerstaaten der Nordsee und des Nordostatlantiks - jedes Jahr. Ihre Aufgabe ist es, das Meer und seine Artenvielfalt vor gefährlichen Einleitungen und Eingriffen zu schützen. Allerdings sind Vereinbarungen der einzelnen EG-Mitgliedsstaaten für die Europäische Gemeinschaft nicht bindend. Das Buch untersucht die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich vor diesem Hintergrund ergeben.

      EG-Kompetenzen bei völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens