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Bookbot

Roland Karl

    Die Einheits-GmbH & Co. KG
    Umfang und Grenzen des Weisungsrechts von GmbH-Gesellschaftern
    Die Haftung des GmbHGeschäftsführers gegenüber Dritten (Außenhaftung) in der werbenden GmbH
    Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Gründung
    Die Haftung des GmbH Geschäftsführers gegenüber der GmbH (Innenhaftung) in der werbenden GmbH
    Das kleine Haushaltsbuch
    • Die Studienarbeit untersucht die Rolle des Geschäftsführers (GF) in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemäß dem GmbHG. Der GF wird als ein unverzichtbares Organ neben der Gesellschafterversammlung betrachtet. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten des Geschäftsführers im Kontext des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts.

      Die Haftung des GmbH Geschäftsführers gegenüber der GmbH (Innenhaftung) in der werbenden GmbH
    • Die Studienarbeit behandelt die gesetzliche Vorgabe des GmbH-Gesetzes, das für jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Bestellung eines Geschäftsführers (GF) vorschreibt. Der GF fungiert als essentielles Organ neben der Gesellschafterversammlung und spielt eine zentrale Rolle im rechtlichen und wirtschaftlichen Gefüge der GmbH. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung dieser Vorgabe im Kontext des Zivil- und Handelsrechts.

      Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Gründung
    • Die Haftungsrisiken eines Geschäftsführers einer GmbH stehen im Mittelpunkt dieser Studienarbeit. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die mit der Geschäftsführertätigkeit verbunden sind. Besonderes Augenmerk liegt auf den rechtlichen Konsequenzen, die aus Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen resultieren können. Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über die relevanten Gesetze und deren Anwendung im Wirtschaftsrecht, was für angehende Juristen und Geschäftsführer von großer Bedeutung ist.

      Die Haftung des GmbHGeschäftsführers gegenüber Dritten (Außenhaftung) in der werbenden GmbH
    • Durch § 6 GmbHG wird zwingend das Vorhandensein eines oder mehrerer Geschäftsführer vorgeschrieben. Damit besitzt jede GmbH bereits nach dem Normalstatut zumindest zwei Organe - die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Durch das in § 37 Abs. 1 GmbHG verankerte Weisungsrecht wird den Gesellschaftern die Möglichkeit gegeben, die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer jederzeit Beschränkungen zu unterwerfen. Durch die Flexibilität des GmbHG werden die Gesellschafter also in die Lage versetzt, sich entweder aktiv in die Geschäfte der Gesellschaft einzuschalten, oder sich aber auch nur in die passive Rolle des Kapitalgebers zu begeben. Ist der Umfang der jeweiligen Kompetenzen von Gesellschafter und Geschäftsführern unklar, so führt dies oftmals zu Konflikten in der Gesellschaft. Daher besteht die Notwendigkeit, einerseits die Reichweite der Geschäftsführungsbefugnis und andererseits den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren.In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst lediglich die mitbestimmungsfreie GmbH betrachtet, da es sich bei dieser um die am häufigsten in Erscheinung tretende Form der GmbH handelt. Es wird dabei besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen gelegt, die für das Zustandekommen einer Weisung notwendig sind. Hier soll vor allem auf das Verhältnis der Organe zueinander, sowie deren Aufgaben und Kompetenzen eingegangen werden. Anschließend werden die unterschiedlichen Arten von Weisungen sowie der weisungsfreie Bereich der Geschäftsführer untersucht. Abschließend werden dann noch einige Überlegungen bezüglich möglicher Unterschiede zwischen der mitbestimmungsfreien und der mitbestimmten GmbH angestellt.

      Umfang und Grenzen des Weisungsrechts von GmbH-Gesellschaftern
    • Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine inzwischen vom GeSetzgeber anerkannte Gestaltungsvariante der GmbH & Co. KG, bei der die KG die Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH hält. Diese reduziert einerseits die gesellschaftsrechtliche Komplexität; andererseits bietet die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse steuerrechtliche Vorteile. Dieser neue Heidelberger Mustervertrag erläutert diese Rechtsform aus gesellschaftsrechtlicher (insbes. §§ 161, 1 ff. HGB) und steuerrechtlicher Sicht. So werden die Vorteile der Gesellschaftsform als Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung und Gründung erläutert. Die Vertragsmuster enthalten umfangreiche praxisrelevante gesellschafts- und steuerrechtliche Hinweise. Weiterhin enthält dieser Band eine Handelsregistervollmacht, mit der praktische Probleme bei der in das Handelsregister eintragungspflichtige Tatsachen gelöst werden können.

      Die Einheits-GmbH & Co. KG
    • Die Dissertation untersucht erstmals die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters, ein zentrales Problem im Schiedswesen, und gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil führt in die Problematik ein und beschreibt die Methodik. Im zweiten Teil werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit behandelt, einschließlich der Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Teile drei bis fünf widmen sich der Gewährleistung im neuen deutschen Schiedsverfahrensrecht, unterteilt in die Phasen vor und nach Erlass des Schiedsspruchs. Der dritte Teil ist der Schwerpunkt der Arbeit und analysiert die Regelung des Übergewichts bei der Besetzung des Schiedsgerichts sowie die Offenbarungspflicht der Schiedsrichter und die Folgen von Verstößen. Es folgt eine detaillierte Untersuchung des Ablehnungsrechts, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der Ablehnungsgründe. Der vierte Teil behandelt das Ablehnungsverfahren, einschließlich der strittigen Frage, ob der betroffene Schiedsrichter an der Entscheidung über den Ablehnungsantrag mitwirken darf. Im fünften Teil wird die Rolle des staatlichen Gerichts bei der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit behandelt, einschließlich der Folgen von Vorschriftenverstößen und der Problematik von Integritätsdefiziten nach der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs.

      Die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters