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Rainer Birke

    Strafverfolgung nach dem NATO-Truppenstatut
    Im Dienst des deutsch-russischen Rechtsdialogs
    • Im Dienst des deutsch-russischen Rechtsdialogs

      30 Jahre Deutsch-Russische Juristenvereinigung

      Anlässlich ihres 30-jährigen Gründungsjubiläums legt die Deutsch-Russische Juristenvereinigung eine aktuelle Bestandsaufnahme des deutsch-russischen Rechtsdialogs vor. Lange von Offenheit und Annäherung geprägt, wird dieser Austausch seit einigen Jahren durch die politische Entfremdung beider Länder erschwert.°°Ungeachtet dessen hat der Dialog zwischen deutschen und russischen Juristen nichts an Lebendigkeit eingebüßt: Zweisprachige Studiengänge, wissenschaftliche Kooperationen, der Deutsch-Russische Juristenpreis, Zusammenarbeit bei der praktischen Rechtsanwendung sind nur einige Facetten des Rechtsdialogs zwischen Deutschland und Russland. Die traditionelle Nähe der beiden Rechtsordnungen spielt dabei ebenso eine Rolle wie die gewachsenen persönlichen Kontakte. °°Über 20 Autoren aus sieben Ländern zeigen in ihren Beiträgen, wie eng diese Verbindungen mittlerweile sind, verdeutlichen aber auch Herausforderungen und Chancen des Austauschs. Vor allem aber beweisen sie, dass der deutsch-russische Rechtsdialog stets zwischen Menschen stattfindet, die sich schätzen und engagieren.°°

      Im Dienst des deutsch-russischen Rechtsdialogs
    • Die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der Strafverfolgung nach dem NATO-Truppenstatut beweist, dass international-strafrechtliche Zusammenarbeit auch ohne klassische objektive Rechtshilfehindernisse auskommen kann wie etwa das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit. Der Autor arbeitet die Spezialmaterie auf und zeigt, dass der gesammelte Erfahrungsschatz als Anregung dienen könnte für neue Vorhaben namentlich innerhalb der EU. Eingehend untersucht wird dabei die Funktion der Grundrechte bei Beteiligung fremdstaatlicher Behörden. Weitere Schwerpunkte der Arbeit liegen im strafrechtlichen Status fremder NATO-Truppen und in der Auslandstätigkeit von Strafverfolgungsbehörden bei der Bundeswehr.

      Strafverfolgung nach dem NATO-Truppenstatut