Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Gunnar Horst Daum

    Die Petition im Strafvollzug
    Facility Management. Ein neuer Unternehmensbereich als Folge von Outsourcing
    • Die Dissertation bietet einen umfassenden Überblick über Facility Management und die Vorteile von Outsourcing für dessen erfolgreiche Umsetzung. Sie untersucht, wie durch die Auswahl geeigneter Outsourcing-Modelle und die richtige Vertragsgestaltung Risiken und Probleme minimiert werden können. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Effizienz im Facility Management zu steigern. Die Arbeit wurde an der V.N. Karazin Kharkiv National Universität mit der Note 1,0 ausgezeichnet.

      Facility Management. Ein neuer Unternehmensbereich als Folge von Outsourcing
    • Das vorliegende Werk befasst sich mit Rechtsschutzmöglichkeiten von Strafgefangenen im Strafvollzug. Der Petition kommt eine besondere Bedeutung als außerordentlicher Rechtsbehelf zur Überprüfung von Zweckmäßigkeitsentscheidungen im Strafvollzug zu. Die Arbeit enthält eine empirische Betrachtung der Thematik anhand Petitionsentscheidungen des baden-württembergischen Landtages. Sie befasst sich außerdem mit der Frage eines möglichen Suspensiveffekts von Petitionen, den Abgrenzungen des Petitions- und des Gnadenrechts sowie der Darstellung der typischen Arbeitsabläufe vom Eingang bis zur Bescheidung der Petition im Landtag. Die Stellung der Petition im Rechtsschutzsystem des Strafvollzugs wird anhand der Besonderheiten des Petitionsrechts herausgearbeitet und deren Vor- und Nachteile gegenüber dem ordentlichen vollzugsspezifischen Rechtsschutz dargestellt. Dabei werden die Vorteile für den rechtsschutzsuchenden Strafgefangenen durchleuchtet und Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Petitionsbehandlung durch den Landtag aufgezeigt. Die Arbeit stellt eine »Pflichtlektüre« für Strafverteidiger sowie für alle Rechtsanwälte, die mit Fragen von Gefangenen im Rahmen der Rechtsschutzmöglichkeiten im Strafvollzug konfrontiert werden, dar.

      Die Petition im Strafvollzug