Mathias Nebendahl Bücher






Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten. Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von Einrichtungsträgern und Tagespflegepersonen geschaffen worden. Außerdem sind die durch die TVöD-Tarifeinigung vom 18.5.2022 verursachten Kosten durch Erhöhung der Fördersätze für die ersten drei Monate 2023 aufgefangen, der Einsatz sog. „Helfender Hände“ in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von sog. „Sprach-KiTas“ neu geregelt worden. Mit den in zwei Schritten im März und zum Mai 2023 in Kraft getretenen bzw. in Kraft tretenden weiteren Gesetzesnovellierungen sind insbesondere Maßnahmen zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften durch die Ermöglichung des Einsatzes von SPA als Gruppenleitung und des Quereinstiegs anderweitig qualifizierter Betreuungspersonen, Regelungen zur Schließung der sog. „Augustlücke“ infolge des Schuljahresbeginns (erst) im August und eine Anzeigepflicht bei Kündigungen eines Kindes mit Behinderung in das KiTaG eingefügt worden. Die Neuauflage erläutert die gesetzlichen Regelungen aktuell, praxisnah, allgemeinverständlich und detailreich. Sie soll als Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme dienen und die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erleichtern. Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind. Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Die neu bearbeitete Auflage des KiTaG-Kommentars bietet eine kompetente, zuverlässige und leicht verständliche Erläuterung der Regelungen des schleswig-holsteinischen Kindertagesstättenrechts. Sie behandelt zentrale Zweifelsfragen und Problemstellungen und liefert klare Lösungen, die als wichtige Orientierungshilfe für Politik, Verwaltung, Einrichtungsträger sowie für alle, die mit Rechts- und Praxisfragen zur Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen befasst sind, dienen. Die Kommentierung berücksichtigt den neuesten Stand der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bedarfsplanung, der Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung des Kindeswohls, der Betriebskostenfinanzierung sowie der pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklung. Auch die Auswirkungen des bundesgesetzlichen Anspruchs auf einen U3-Platz werden behandelt. Die Erläuterungen berücksichtigen die organisatorischen, finanzwirtschaftlichen und pädagogischen Bestimmungen des Gesetzes. Praxisnahe und einprägsame Erläuterungen ermöglichen eine zielsichere Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Der Kommentar wurde ursprünglich von Otto Helmer begründet und wird nun von Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Dr. Johannes Badenhop und Andrea Strämke fortgeführt.