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Margret Kisters-Kölkes

    Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2013
    Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2016
    Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2018
    BetrAVG - Kommentar
    • BetrAVG - Kommentar

      Kommentar zum Betriebsrentengesetz mit Insolvenzsicherung und Versorgungsausgleich

      Der Kommentar zum Betriebsrentenrecht bezieht neben dem Arbeitsrecht auch das Familienrecht und insbesondere die Insolvenzsicherung in seine Kommentierung ein. Durch die Einbeziehung dieser Themenkreise in die Darstellung unterstreicht das Werk auch in seiner 10. Auflage seine bekannte Stärke: Es bietet klare Lösungen für komplexe Sachverhalte – fundiert und verständlich. NEU in der 10. Auflage: Der Kommentar berücksichtigt alle Neuerungen und Änderungen des BetrAVG in den verschiedenen Bereichen und bringt das Werk wieder auf den aktuellen Stand. Insbesondere sind folgende Änderungen eingearbeitet: • Widerruf von Versorgungszusagen • Arbeitgeberzuschuss • Beitragspflicht und Leistungsansprüche • Anpassung von Betriebsrenten • Versorgungsausgleich von Betriebsrenten (externe Teilung) • BMF-Schreiben vom 12. August 2021 • Bilanzierung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen • Wertgleiche Umstellung des Durchführungsweges • Übertragung von Unterstützungskassenvermögen • Novellierung der »versicherungsförmigen Lösung« • erweiterte Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber dem PSVaG.

      BetrAVG - Kommentar
    • Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein komplexes Arbeitsfeld, geprägt durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sowie Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten wie Steuer-, Sozialversicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. In der 6. Auflage bieten die Herausgeberinnen Dr. Henriette Meissner und Margret Kisters-Kölkes eine praktikable und übersichtliche Arbeitsgrundlage, die wesentliche Rechtsvorschriften zur bAV zusammenfasst. Neben Arbeits- und Zivilrecht werden auch Handels-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht berücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 wurde § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG ab dem 01.01.2016 geändert, während weitere Änderungen erst zum 01.01.2018 in Kraft treten. Um eine vorausschauende Planung zu ermöglichen, sind die ab 01.01.2018 geltenden Fassungen in Fußnoten aufgeführt. Der Gesetzgeber hat diesen zeitlichen Vorlauf gewählt, um Arbeitgebern ausreichend Zeit zur Anpassung an die Änderungen im Betriebsrentenrecht zu geben. Zudem trat zum 01.01.2016 eine neue Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Kraft, deren relevante Paragrafen in der aktuellen Fassung abgedruckt sind. Die Sammlung der BMF-Schreiben wurde durch das Schreiben vom 10.07.2015 zur Auslagerung auf den Pensionsfonds ergänzt.

      Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2018