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Gerd Leutner

    Allemagne
    Beurkundung von Unternehmenstransaktionen
    Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr
    • 2015

      Im Transaktionsgeschäft, insbesondere bei Unternehmenskäufen und Umwandlungen, stellt sich oft die Frage nach dem Umfang der Beurkundungspflicht. Diese kann durch Vorschriften des Zivilrechts, Gesellschaftsrechts, IPR oder Zwangsvollstreckungsrechts beeinflusst werden. Auf viele Zweifelsfragen, insbesondere zur Beurkundung, gibt es in Literatur und Rechtsprechung oft keine verlässlichen Antworten. Die Faustregel, alles zu beurkunden, ist aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen häufig unbefriedigend. Das vorliegende Praxishandbuch behandelt umfassend das Ob und Wie der Beurkundung von Unternehmenstransaktionen, einschließlich internationaler Aspekte wie der Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen und rechtlich haltbarer Lösungen für Beurkundungen im Ausland. Es bietet einen Überblick über den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie notarieller und anwaltlicher Praxis. Konkrete Beispiele und Formulierungshilfen aus nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen erhöhen den praktischen Nutzen. Die Themen umfassen unter anderem die notarielle Beurkundungspflicht, Formerfordernisse bei Umwandlungen und Unternehmenstransaktionen mit Auslandsbezug. Verfasst von erfahrenen Praktikern des internationalen Transaktionsgeschäfts, richtet sich das Werk an Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensjuristen und Geschäftsführer.

      Beurkundung von Unternehmenstransaktionen
    • 1997

      Die vollstreckbare Urkunde als außergerichtlicher Titel entwickelte sich mit dem juristisch kompetenten Notariat, wobei Frankreich als Mutterland gilt. Die Kodifikation von 1803 verbreitete sich in Europa, während Skandinavien und der Common-Law-Rechtskreis abseits blieben. Vollstreckbarerklärungen im Ausland wurden zunächst durch zweiseitige Staatsverträge und später durch Art. 50 des Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens von 1968 sowie Art. 50 des Luganer Parallelübereinkommens von 1988 ermöglicht. Die Arbeit analysiert die Urkundenvollstreckung in den beteiligten Rechtsordnungen, einschließlich der Rechtsbehelfe des Schuldners und des Exequaturs nach autonomem Recht. Auf dieser Grundlage wird eine rechtsvergleichend-vertragsautonome Auslegung der Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung nach Art. 50 GVÜ/LugÜ erarbeitet. Das Kriterium der „öffentlichen“ Urkunde wird im Vergleich zu Rechtsordnungen ohne Lateinisches Notariat geklärt. Zudem zeigt der Vergleich, dass eine Beteiligung des Schuldners bei der Titelerrichtung notwendig ist. Die Einwendungen des Schuldners, insbesondere die materiellen, werden im Zusammenhang mit dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung erörtert. International zuständig für materielle Behelfe sind sowohl der für Klageverfahren zuständige Staat als auch der Vollstreckungsstaat, wobei der Schuldner ein Wahlrecht hat. Die Auslegung der Übereinkommen zeigt, dass eine Kombination v

      Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr