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Bookbot

Marianne Heer

    Justiz und Öffentlichkeit
    Gericht und Expertise
    Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
    Schweizerische Strafprozessordnung und schweizerische Jugendstrafprozessordnung
    "Toujours agité - jamais abattu
    Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils
    • 2018

      In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich zur juristischen Kontrolle der Entscheidungsgrundlagen. Dr. med. Steffen Lau beleuchtet die Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs, einschließlich relevanter Aspekte und möglicher Fallstricke. PD Dr. med. Andreas Hill, Sexualwissenschaftler, erörtert die Verlaufsbegutachtungen der Sexualdelinquenten und aktuelle Studien zur Rückfälligkeit sowie zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen. Die Bedeutung gerichtlicher Nachverfahren im Massnahmenrecht wächst, und die Literatur beginnt, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Prof. Dr. iur. Marianne Heer bietet in einer kommentierten Zusammenfassung einen Überblick über kürzlich beurteilte und noch offene materielle sowie prozessuale Fragen. Rechtsanwalt Stephan Bernard und Rafael Studer thematisieren brisante Fragen, deren Klärung der Praxis helfen soll. Der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen ist theoretisch kaum aufgearbeitet. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber, im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), sowie die Empfehlungen von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, bringen hier neue Erkenntnisse.

      Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils
    • 2011

      "Toujours agité - jamais abattu

      • 751 Seiten
      • 27 Lesestunden

      «Toujours agité – jamais abattu» Festschrift für Hans Wiprächtiger Hans Wiprächtiger hat seit seiner Wahl ans schweizerische Bundesgericht am 13. Dezember 1989 die Entwicklung des Strafrechts massgeblich mitgeprägt. Als Richter kämpfte er engagiert für ein menschenfreundliches Straf- und Strafprozessrecht. Daneben hat er auch als Wissenschaftler mit weit über 60 Fachpublikationen bleibende Spuren hinterlassen. Hans Wiprächtiger ist menschlich und fachlich eine herausragende Persönlichkeit, weshalb er mit vorliegender Festschrift zum 68. Geburtstag geehrt wird, die seine vielseitigen Interessen spiegelt. Sie trägt den charakterisierenden Titel «Toujours agité – jamais abattu!» Immer in Bewegung – nie am Boden. 54 renommierte Wissenschaftler, Richterinnen, Staatsanwälte sowie Anwältinnen, Gerichtspsychiater und Freunde haben Beiträge für diese Festschrift verfasst. Darunter finden sich neben kritischen Abhandlungen zur strafprozessualen und strafrechtlichen Themen, die den Gefeierten besonders interessieren, auch Beiträge zu kriminologischen, historischen, justiziellen, rechtspolitischen, menschenrechtlichen sowie forensischen und rechtsphilosophischen Aspekten des (Straf-)Rechts.

      "Toujours agité - jamais abattu
    • 2010

      Die neue schweizerische Strafprozessordnung stellt die juristischen Entscheidungsträger vor grosse Herausforderungen. Gewohnte Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe ändern sich, neue Regeln sind zu beachten. Vieles ist vorgegeben durch die bereits bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Vieles ist neu. Der Bedarf an Ausbildung ist gross. Verschiedene Autoren aus der Wissenschaft und vor allem auch der Praxis stellen die neuen Normen in Teilbereichen vor, die uns in der nahen Zukunft besonders beschäftigen werden. Gewiss können in einer ersten Phase der Rechtsanwendung nicht alle Probleme geklärt werden. Der vorliegende Tagungsband der Stiftung für die Weiterbildung Schweizerischer Richterinnen und Richter dient aber dazu, neben einer grundsätzlichen Einführung in die neue Materie für offene Fragen zu sensibilisieren und Lösungsvorschläge für anstehende Probleme zu machen.

      Schweizerische Strafprozessordnung und schweizerische Jugendstrafprozessordnung
    • 2007

      Die Revision des Allgemeinen Teils des StGB bringt eine grosse Herausforderung für die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender mit sich. Die Geister scheiden sich darüber, ob das neue Gesetz zu einer Verbesserung der Rechtsprechung führt, die Praxis wird dies zeigen. In einem Überblick über die wichtigsten Fragen führt Prof. Felix Bommer (Luzern) in die Materie ein. Am Schluss konfrontiert uns Prof. Stratenwerth (Basel) mit seinem kritischen Auge mit Unzulänglichkeiten des neuen Gesetzes. Die Beiträge von Horst Schmitt, Staatsanwalt (Luzern), und Benjamin Brägger, Chef des Amtes für Justizvollzug (Neuenburg), dienen dazu, uns die neuen Sanktionen Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit näherzubringen. Marianne Heer, Oberrichterin (Luzern), weist in ihrer Übersicht auf Schwerpunkte des neuen Massnahmenrechts hin und zeigt auf, welche Fragen in Zukunft die Praxis prägen werden. Zum Schluss sehen sich die Leserinnen und Leser mit den äusserst schwierigen Fragen des Übergangsrechts konfrontiert, die Prof. Riklin (Fribourg) darstellt. Dieses Werk stellt eine gute Möglichkeit dar, aufgrund eines allgemeinen Grundwissens die Kenntnisse zu vertiefen.

      Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
    • 2005

      Gericht und Expertise

      • 203 Seiten
      • 8 Lesestunden

      Die Autoren der sechs Beiträge zeigen die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Schranken des Beizugs von Gutachten im Zivil- und Strafprozess auf. Die Sicht des Zivilrichters stellt Alfred Bühler dar, der insbesondere auch das in der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung nur beschränkt angegangene Problem der Honorierung untersucht. Guy Lanfranconi äussert sich zur Sicht des technischen Experten, ergänzt mit dem Hinweis auf die erst seit 2003 bestehende Möglichkeit der Zertifizierung von schweizerischen Gerichtsexperten. Im Beitrag von Alfred Thali geht es um die Schwierigkeiten, mit denen die Beteiligten bei der Begutachtung ausländischer Parteien konfrontiert sind. Gegenstand der Ausführungen von Daphna Tavor bildet insbesondere der Einsatz des Polygrafen („Lügendetektor“) im Rahmen von Glaubhaftigkeitsbegutachtungen. Kritisch zu diesem Einsatz äussert sich Max Steller, der allerdings auch potenzielle Anwendungsmöglichkeiten polygrafischer Untersuchungen im forensischen Sektor aufzeigt. Ausgehend von der Gefahr der Verlagerung der Entscheidkompetenzen vom Gericht an Gutachter und Gutachterinnen begründet schliesslich Matthias Brunner eine Reihe von Anforderungen an ein justizförmiges und faires Verfahren bei Beizug eines Gutachters oder einer Gutachterin.

      Gericht und Expertise