Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Andreas Gronimus

    Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen
    Das neue Soldatenbeteiligungsgesetz
    Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren
    Soldatenbeteiligungsrecht
    Nato - Militärpolizei in Deutschland
    Bundespersonalvertretungsrecht
    • Bundespersonalvertretungsrecht

      Praxiskommentar zum BPersVG mit Sonderteil Soldatenvertretung

      • 1118 Seiten
      • 40 Lesestunden

      Das Buch bietet eine umfassende und praxisnahe Einführung in das Personalvertretungsrecht. Es behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Aspekte der Mitbestimmung und Mitwirkung von Personalvertretungen in Unternehmen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und den Rechten und Pflichten der Personalvertretungen. Die praxisorientierten Beispiele und Handlungsempfehlungen erleichtern die Anwendung des Wissens im Berufsalltag und unterstützen Personalverantwortliche und Betriebsräte bei ihrer Arbeit.

      Bundespersonalvertretungsrecht
    • Soldatenbeteiligungsrecht

      Kommentar zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) sowie zur Wahlordnung (SBGWV)

      Der Standardkommentar zum SBG Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber das Soldatenbeteiligungsgesetz reformiert. Doch einige Neuerungen von damals wurden bereits wieder rückgängig gemacht. Wie ist der aktuelle Stand der Beteiligungsrechte? Der Kommentar Soldatenbeteiligungsrecht ist die einzigartige Gesamtdarstellung der aktuellen Rechtslage zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Damit stehen Vertrauenspersonen sowie Disziplinarvorgesetzten neben den gesetzlichen Grundlagen ausführliche Erläuterungen zur rechtssicheren Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Pflichten zur Verfügung. Weitere Inhalte: Rechtsprechungsübersicht Einführungserlass Nebengesetze (BwKoopG, Arbeitsschutzgesetz, SGB IX) Dieses Buch gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 8 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereitgestellt werden muss. "Auch im Sinne einer 'Waffengleichheit' ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte." Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 - N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172

      Soldatenbeteiligungsrecht
    • Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren

      §§ 80-96a ArbGG, §§ 83, 84 BPersVG mit den Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze - - Kommentar

      Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Dr. Andreas Gronimus erläutert anschaulich die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens – einer über Jahrzehnte entstandenen Verfahrensordnung mit durchaus erheblichen Eigenheiten. Der umfassende Kommentar bietet dem Praktiker: - Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtliche Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts - Profunde Darstellung des Beschlussverfahrens in seinen drei Instanzen, einschließlich der ergänzenden Rechtsbehelfe (sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge, Wiederaufnahme) - Ausführliche Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Länderebene Besonderer Wert wird auf die Herausarbeitung auch der arbeitsgerichtlichen Praxis gelegt, soweit sie auf den öffentlichen Dienst übertragbar ist – aber auch auf die Beschreibung der sachlich begründeten Abweichungen.

      Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren
    • Mehr Rechte für Vertrauenspersonen: Das neue SBG Seit 1997 praktisch unverändert folgt nun die große Reform des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Die Arbeitshilfe Das neue Soldatenbeteiligungsgesetz stellt sämtliche Änderungen dar und ermöglicht das schnelle Einarbeiten in die neuen Regelungen. Berücksichtigt: Alle neuen Paragraphen Amtliche Begründung Vorläuferregelung Vorschriften des BPersVG, auf die das SBG verweist Arbeitsgrundlage für die Praxis – perfekt für Schulungen

      Das neue Soldatenbeteiligungsgesetz
    • Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes – ebenso wie in der Bundeswehr – erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken. Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das „Betriebsklima“ durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen. Die aktuelle Ausgabe von „Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen“ beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk. Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.

      Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen
    • Handlungshilfen für Wahlvorstände Personalräte haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz weitreichende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte; sie werden regelmäßig alle vier Jahre in einem detailliert geregelten Verfahren gewählt. Wahlvorstände erfahren in allen Einzelheiten, wie sie eine korrekte Wahl durchführen: Aktuelle Rechtsgrundlagen der Personalratswahlen Ergänzendes Bundesrecht Hinweise aus der Praxis für die Praxis Vordrucke und Formularmuster

      Personalratswahl im Bundesdienst
    • Die Beteiligungsrechte der Soldaten (Personalvertretungen und Vertrauenspersonen) sind im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) zusammengefasst. Zielsetzung des SBG ist, die Beteiligungsrechte als einen wichtigen Eckstein der Inneren Führung spürbar zu stärken. Das bewährte Standardwerk bietet zuverlässige und zugleich professionelle Information aus erster Hand; es lotet Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung aus und weist auf verborgene Reserven hin. Dieser Kommentar zum SBG gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 6 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereit gestellt werden muss: "Auch im Sinne einer 'Waffengleichheit' ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte." Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 - N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172

      Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr