Ein vermeintlich gewöhnlicher Sonnabend in Berlin Nordost. Schulle trotzt dem Sturm Zeynep, den Unwägbarkeiten des Glücksspiels und seinen schnippigen Kolleginnen im Zeitungs-Lotto-Tabak-Kram-Laden. Kraut, der neue Kumpel, kommt auch nicht schüchtern rüber. Ihre Dialoge sind Gefechte, ein ewiges Friendly Fire. „Immer höflich zu de Kundschaft, och wenn se bekloppt is!“ Schulle kennt so einige Turbulenzen, ob als Betreuer für Demenzkranke, als Zusteller an der Post-Front oder als Scherge beim Wachschutz. Hoch lebe der heitere Klassismus! „Wo früher in den Häusern nur Freunde und Bekannte lebten, bejegnen dir heute inne Hausflure einije Helden und Jespenster aus Funk und Fernsehen.“
Das Parlamentswahlrecht der Kantone ist nach den bedeutsamen Umbrüchen der vergangenen 15 Jahre in eine Phase der Konsolidierung eingetreten. Die einzelnen Kapitel des Buches beinhalten: die Festlegungen von Wahlorgan, Wählbarkeit und Wahlkreisen, die Rechtslage in allen Kantonen geordnet nach den jeweils zur Anwendung gelangenden Wahlsystemen (Proporz, Majorz, gemischte Systeme), das Verfahrensrecht bei Beschwerden gegen kantonale Wahlsysteme, die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die gegenwärtig diskutierten rechtspolitischen Vorschläge. Aus der kritischen Analyse folgt, dass es nach wie vor Kantone mit verfassungswidrigem Parlamentswahlrecht gibt und dass das Wahlrecht auch in den übrigen Kantonen einer rechtlichen und rechtspolitischen Dynamik unterworfen bleiben wird. Die Autorinnen und Autoren forschen am Zentrum für Demokratie Aarau. Der Band richtet sich an Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler an Universitäten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen sowie an alle auf Gerichts- oder Parteiseite an Wahlbeschwerdeverfahren Beteiligten.
Die neue EU-Vergaberichtlinie muss bis 2016 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das wesentliche Anliegen der Reform ist die stärkere Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Hauptakteur bei der Stärkung sozialer und ökologischer Gesichtspunkte war das Europäische Parlament. Die Richtlinie enthält einige zwingende Verschärfungen. Vor allem eröffnet sie aber den Mitgliedstaaten grössere Spielräume bei der Umsetzung. Diese können den öffentlichen Auftraggebern beispielsweise vorschreiben, dass sie bei der Vergabe nicht nur den Preis zugrunde legen dürfen, sondern zwingend soziale und ökologische Kriterien einbeziehen müssen. Inwieweit das Ideal einer strategischen Beschaffung in der sozialen Wirklichkeit ankommt, liegt somit weitgehend in der politischen Verantwortung der mitgliedstaatlichen Gesetzgeber.
Der Verfasser hat mit der bilanziellen Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen nach § 254 HGB eine der größten Neuerungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum Thema gemacht. Es ist ihm gelungen, die wesentlichen Fragestellungen dieser Neuerung unter Orientierung an einer stringenten (ökonomischen) Argumentation zu thematisieren und insbesondere im Hinblick auf ausgewählte Fragestellungen mit dem Rechtsstand vor dem BilMoG zu vergleichen, denn bis zur Umsetzung des BilMoG wurde die Bilanzierung ökonomischer Sicherungsbeziehungen allein durch die GoB normiert. Mit der Umsetzung des BilMoG wurde explizit in § 254 HGB die Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten geregelt. Aus dieser erstmaligen gesetzlichen Normierung ergeben sich eine Reihe von offenen Fragen, die bislang in der Literatur nicht oder zumindest nicht zufriedenstellend diskutiert wurden; insbesondere weil das Zusammenspiel von ökonomischen Sicherungsbeziehungen und den GoB nicht genügend beachtet wurde: Werden ökonomische Sicherungsbeziehungen bilanziell adäquat erfasst, um die Vermögens- und Ertragslage angemessen abzubilden? In welchem Verhältnis stehen § 254 HGB und die GoB, zumal diese selbst durch das BilMoG verändert sein könnten? Wird eine bilanzielle Bewertungseinheit enger oder weiter definiert als bisher nach den GoB? Sind auch antizipative hedges aus rein konzeptioneller Sicht tatsächlich handelsbilanziell abbildbar, obwohl sie ausdrücklich in § 254 HGB kodifiziert wurden? Wenn ökonomische Sicherungsbeziehungen bestehen, sind diese verpflichtend bilanziell als solche zu erfassen oder besteht ein generelles Wahlrecht? Welche Bedeutung haben Effektivitätstests für die bilanzielle Abbildung, wie sind die verschiedenen Messmethoden handelsbilanziell zu beurteilen und wo kann es zu Schnittstellenproblemen zwischen Risikomanagement und externer Rechnungslegung kommen? Diesen und anderen Fragestellungen geht die vorgelegte Abhandlung nach. Dabei erfolgt die Aufarbeitung des Themas rein normativ auf Basis des bestehenden handelsrechtlichen GoB-Systems. Als wesentliches Ergebnis lässt sich mit Blick auf verschiedene (gesetzliche) Einzelregelungen festhalten, dass die GoB als offenes System durch die Aufweichung einzelner Grundsätze insgesamt eine andere Schwerpunktsetzung erfahren könnten, was dann Wirkungen auf das gesamte GoB-System haben dürfte.
In den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten sind den Formen des Verwaltungshandelns bestimmte Rechtsfolgen in Bezug auf das Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit von Verwaltungshandlungen, die Auswirkungen von Rechtsverstößen und den Rechtsschutz zugeordnet. Ausgehend hiervon untersucht Andreas Glaser die Einwirkungen der als Unionsverwaltungsrecht bezeichneten Vorgaben des EU-Rechts auf die jeweilige Handlungsformenlehre des nationalen Rechts. Weitere Schwerpunkte der Analyse bilden die Handlungsformen der EU-Eigenverwaltung auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon sowie das Zusammentreffen nationaler und unionaler Handlungsformen im Rahmen des Europäischen Verwaltungsverbundes. Anhand dieser Betrachtungen benennt der Autor übergreifend Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen. Abschließend zeigt er das rechtspolitische Entwicklungspotenzial auf.
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Zuteilung, Abgabe und Handel von Emissionszertifikaten stellen bei den betroffenen Unternehmen Geschäftsvorfälle dar und müssen daher im Rechnungswesen abgebildet werden. Obwohl der Emissionshandel in starkem Maße die interne und externe Rechnungslegung beeinflusst, ist noch nicht abschließend geklärt, wie Emissionszertifikate bilanziell zu behandeln sind. Der Autor Andreas Gläßer gibt einen Überblick über die bilanzielle Behandlung von Emissionszertifikaten. Neben dem deutschen Handels- und Steuerrecht werden auch die internationalen Bilanzierungsvorschriften erläutert und kritisch diskutiert. Des Weiteren wird noch ein Ausblick auf Themen gegeben, die in einem engen Zusammenhang zur Bilanzierung und Bewertung stehen. Hierbei werden die Auswirkungen des Emissionshandels auf den Unternehmenswert, das Rating und das interne Rechnungswesen dargestellt. Das Buch richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter des Rechnungswesens der vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen und an Mitarbeiter aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung.
Zum Werk In zehn großen Fällen vermittelt der neue Band das examensrelevante Wissen im Umweltrecht und im Planungsrecht. Er verschafft einen Überblick über die Grundlagen, vertieft exemplarisch ausgewählte Fragen, schult die Argumentationstechnik und schärft den Blick für die Bezüge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Verwaltungsprozessrecht und zum Verfassungsrecht. Vorteile auf einen Blick - Umwelt- und Planungsrecht erstmals in induktiver Lernmethode - bundeslandübergreifende Darstellung - Berücksichtigung prozessualer Fragen Inhalt - Umweltrecht - Klimaschutzrecht - Bodenschutzrecht - Immissionsschutz - Bau- und Bauplanungsrecht - Umwelt- und Planungsrecht - Naturschutz- und Wasserrecht - Umweltinformationsrecht - Gentechnikrecht. Zu den Autoren Die Autoren sind Akademische Räte a. Z. am Institut für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zielgruppe Für Studierende der entsprechenden Schwerpunktbereiche.
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht grundlegend neu ausgerichtet, wobei die Marktliberalisierung neue staatliche Regulierung erfordert. Dieser Band schließt eine Lücke in der Ausbildungsliteratur, indem er systematisch Fallbearbeitungen aus allen neuen Bereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zusammenführt und induktiv darstellt. Gleichzeitig werden auch die klassischen Materien ausführlich behandelt. Die Lösungen und vertiefenden Hinweise bereiten die Studierenden umfassend auf den universitären Teil der ersten juristischen Prüfung vor. Die zehn Fälle mit Lösungen berücksichtigen aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und behalten dabei die prüfungsrelevanten Grundstrukturen im Blick. Es werden Bezüge zum Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht hergestellt, und die Normen des Landesrechts aller Bundesländer sind vollständig nachgewiesen. Ein besonderes Merkmal sind die anspruchsvollen prozessrechtlichen Einkleidungen der Fälle, wobei der häufig anzutreffende Typ der „Anwaltsklausur“ eingehend behandelt wird. Die Themen umfassen Regulierungs- und Vergaberecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Beihilfenrecht sowie spezifische Regulierungsrechte wie Telekommunikations-, Eisenbahn- und Energiewirtschaftsrecht. Herausgeber ist Udo Di Fabio, Professor an der Universität Bonn und Richter des Bundesverfassungsgeric
Eine Chronik des Durchhaltens und des lustvollen Versagens, die komisch und unverwechselbar ist. Im Mittelpunkt steht das Alter ego "DJ Baufresse", das grandios an sich selbst und der Gesellschaft scheitert. Der junge Autor feiert den Alltag und bietet eine "tour de force" der Gewöhnlichkeiten.
Ausgehend vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung in seinem dreidimensionalen Verständnis (Ökologie, Ökonomie und Soziales) untersucht Andreas Glaser die materielle Verfassungsrechtslage und die institutionelle Ausgestaltung des politischen Entscheidungsprozesses sowohl der neuen Schweizerischen Bundesverfassung aus dem Jahre 2000 als auch des Deutschen Grundgesetzes. Der Schwerpunkt liegt jeweils auf den für das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung besonders aussagekräftigen Bereichen des Schutzes der natürlichen Ressourcen, der Ausgestaltung der Rentenversicherung und der Staatsverschuldung. Hierbei wird die jeweils aktuell geführte Diskussion aufgegriffen. Ein zentraler Erklärungsansatz des Buches ist der Gegensatz von direkter Demokratie unter starkem Einbezug der Staatsbürger in der Schweizerischen Bundesverfassung auf der einen Seite und des unter Ausschluss der Staatsbürger strikt repräsentativ ausgerichteten Deutschen Grundgesetzes. Der Autor wartet im Anschluss an die rechtsvergleichende Analyse mit zahlreichen konkreten Reformvorschlägen für beide politischen Systeme auf, verwirft ebenso dezidiert andere in der Diskussion befindliche Änderungsvorschläge.