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Angelika Eck

    Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen
    Sexuelle Fantasien in der Therapie
    Beamtenrecht Bayern
    Schlafzimmerblick. Liebe, Sex und Partnerschaft – ehrliche Antworten auf heikle Fragen
    • Beamtenrecht Bayern

      • 942 Seiten
      • 33 Lesestunden

      Zum WerkDas Buch bietet eine prägnante und praxisorientierte Kommentierung des Bayerischen Beamtengesetzes.Die Schwerpunkte liegen bei der Einstellung, Beförderung, der Versetzung sowie bei Nebentätigkeiten. Auch Rechtsschutzfragen werden ausführlich dargestellt.Das dreistufige Gliederungsprinzip ermöglicht den raschen Zugang zudem gewünschten Informationen: Überblicksebene mit knapper Erläuterung: Standardebene mit ausführlicher Kommentierung. Detailebene insbesondere mit Beispielen aus der Rechtsprechung. Vorteile auf einen Blick mit einer Einführung zu den Grundlagen des Beamtenrechts in Deutschland und in Bayern klare, übersichtlich strukturierte Kommentierung mit umfassender Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur Zur Neuerscheinung:Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch das Bayerische Richter und Staatsanwaltsgesetz vom 22.3.2018, das Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.5.2018, die Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26.3.2019 und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 23. Dezember 2019.ZielgruppeFür Beamte in Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte sowie für Personalräte und Verbandsjuristen.

      Beamtenrecht Bayern
    • Sollte man in der Therapie wirklich über sexuelle Fantasien sprechen? Wozu? Überall begegnen uns Vorstellungen von Sexualität, erst durch Bedeutungsaufladung wird Sex interessant oder auch problematisch. Seien es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit sexuellen Funktionen, Pornokonsum, der Sexualpräferenz, Affären, Differenzen im sexuellen Begehren – individuelle und Paarkonflikte sind gekennzeichnet durch Bewertungen des Fantasielebens als »zu wenig«, »zu viel« oder »falsch«. Sexuelle Fantasien bieten einen sehr direkten Zugang zur Erotik der schöpferischen Person und damit der Person zu sich selbst. Mit ihnen können Konfliktbeschreibungen therapeutisch kontextualisiert und als Marker für einen Entwicklungsübergang der Person oder des Paares gerahmt werden. In der Therapie kann es gelingen, je nach Ausgangssituation Fantasien neu zu entwickeln, auf die darin enthaltenen sexuellen oder Grundbedürfnisse hin zu explorieren, sie als Teil des Selbst zu integrieren und möglicherweise so umzugestalten, dass sie zum neuen Systemzustand passend und nährend erlebt werden. In der Therapie thematisiert, bieten sexuelle Fantasien die Chance, sie als kreative Problemlösungsfigur für die Erotik und weit darüber hinaus einzusetzen.

      Sexuelle Fantasien in der Therapie
    • Das Handbuch bietet eine systematische Darstellung des gesamten Rechts der Kommunalen Unternehmen, geordnet nach Themenkomplexen. Es behandelt die Frage, inwieweit Kommunen als Unternehmer tätig sein dürfen, und beleuchtet die relevanten europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen. Die verschiedenen Rechts- und Betriebsformen wie Regie- und Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH, Aktiengesellschaft, Stiftungen und Genossenschaften werden ausführlich erläutert. Zudem sind eigene Kapitel dem Rechnungs-, Berichts- und Prüfungswesen, dem Beamten- und Arbeitsrecht, dem Steuer- und Vergaberecht sowie dem Kartell- und Wettbewerbsrecht gewidmet. Praktiker finden zudem Informationen zu ausgewählten Betätigungsfeldern wie öffentlicher Personennahverkehr, Abfallentsorgung, Krankenhäuser, Kultur und Energie. Die 4. Auflage enthält neben Aktualisierungen neue Kapitel über Stiftungen und Zweckverbände sowie das Thema Wasser und Wasserversorgung in den ausgewählten Betätigungsfeldern. Das Kapitel zum Beamtenrecht wurde im Bereich Nebentätigkeitsrecht erweitert und berücksichtigt die Rechtsgrundlagen sämtlicher Bundesländer. Die Zielgruppe umfasst Entscheidungsträger und Berater kommunaler Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden und Personalvertretungen.

      Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen