Mit der 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) wurde erstmals im deutschen Recht die Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung für zahlungsunfähige natürliche Personen eingeführt. Zudem erfolgte eine Neuordnung der Zuständigkeiten für überschuldete Privathaushalte: Neben öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind nun auch Rechtsanwälte in der Beratung und Vertretung tätig. Diese empirische Studie untersucht erstmals die Rechtswirklichkeit der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Schuldnern vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie basiert auf der Auswertung von 3.000 außergerichtlichen Einigungsversuchen sowie 18 Experteninterviews mit Rechtsanwälten und Vertretern der Schuldnerberatung. Dabei wird die quantitative Beteiligung der Anwaltschaft an der Insolvenzberatung, die Bedeutung der Beratungshilfe, die Klientel und Arbeitsweise der Anwälte im Vergleich zur öffentlichen Schuldnerberatung sowie die Zusammenarbeit mit kommerziellen Schuldenregulierern beleuchtet. Die Studie schließt eine Lücke der empirischen Forschung zur sozialen Infrastruktur der Entschuldung und bietet einen Überblick über den Stand der Überschuldungsforschung in Deutschland. Zudem thematisiert sie das Verhältnis von Verbraucherinsolvenz und Sozialpolitik. Es handelt sich um die überarbeitete und erweiterte Fassung einer mit dem Forschungspreis 2007/2008 ausgezeichneten Studie.
Jan Ocko Heuer Bücher

