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Ann Katrin Kaufhold

    Die Lehrfreiheit - ein verlorenes Grundrecht?
    Systemaufsicht
    • 2016

      Systemaufsicht

      Anforderungen an die Ausgestaltung einer Aufsicht zur Abwehr systemischer Risiken - entwickelt am Beispiel der Finanzaufsicht

      Systemische Risiken gefährden die Funktionsfähigkeit zentraler gesellschaftlicher und natürlicher Systeme, so etwa die Stabilität des Finanzsystems und der klimatischen Systeme. Wie kann der Staat effektiv vor Systemrisiken schützen? Mit den tradierten rechtlichen Mechanismen der Risikoabwehr ist das nicht möglich. Das ist zuletzt in der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 deutlich geworden. Ann-Katrin Kaufhold bestimmt die Eigenheiten, die systemische Risiken von den vertrauten Phänomenen der Gefahr und des Risikos unterscheiden, und definiert einen rechtswissenschaftlichen Systemrisikobegriff. Auf seiner Grundlage entfaltet sie am Beispiel der Finanzaufsicht die Anforderungen, denen eine hoheitliche Aufsicht zur Abwehr systemischer Risiken genügen muss, und sie konkretisiert den rechtlichen Rahmen, den der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung einer solchen Aufsicht beachten muss. Die Systemaufsicht wird damit als eine neue und eigenständige Grundform der Aufsicht etabliert.

      Systemaufsicht
    • 2006

      Die intensive Auseinandersetzung mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hat die Lehrfreiheit weitgehend vernachlässigt. Diese Vernachlässigung steht im Kontrast zu grundlegenden Veränderungen im Normbereich, wie Lehrevaluation, leistungsorientierter Bezahlung und dem Bologna-Prozess. Die Untersuchung beleuchtet, warum das rechtswissenschaftliche Interesse an der Lehrfreiheit abgenommen hat und ob die Fokussierung auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit gerechtfertigt ist. Sie basiert auf Hypothesen zur Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die verbreitete Annahme, dass Wissenschaftsfreiheit ein einheitliches Grundrecht sei, könnte die Notwendigkeit einer spezifischen Auseinandersetzung mit der Lehrfreiheit in Frage stellen. Eine normbereichsorientierte Analyse zeigt jedoch, dass die Lehrfreiheit ein eigenständiges Grundrecht ist, das neben der Forschungsfreiheit existiert und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Der Begriff „Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit“ sollte überdacht werden. Wesentliche Elemente der Lehrfreiheit sind die Unabhängigkeit von persönlichen oder institutionellen Verbindungen zur Forschung und ihre Funktion als Sachbereichsgarantie. Diese Aspekte eröffnen neue verfassungsrechtliche Perspektiven auf die Veränderungen in der Hochschullehre. Letztlich erweist sich die Lehrfreiheit als ein gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, d

      Die Lehrfreiheit - ein verlorenes Grundrecht?