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Bookbot

Dorothea Magnus

    Medizinische Forschung an Kindern
    Patientenautonomie im Strafrecht
    • 2015

      Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein ärztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei ärztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fällen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen über die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklärung, die stellvertretend für die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung trägt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfähig, für die medizinische Praxis brauchbar und für das Strafrecht einsetzbar ist.

      Patientenautonomie im Strafrecht
    • 2006

      Medizinische Forschung an Kindern

      Rechtliche, ethische und rechtsvergleichende Aspekte der Arzneimittelforschung an Kindern

      • 321 Seiten
      • 12 Lesestunden

      Dorothea Magnus untersucht die Arzneimittelforschung an Minderjährigen aus rechtlicher, medizinischer, ethischer und rechtsvergleichender Perspektive. Sie entwickelt praxisnahe Vorschläge für die Durchführung medizinischer Forschung an Kindern, um sicherzustellen, dass sie nicht unangemessen belastet werden, während gleichzeitig der Zugang zu medizinischem Fortschritt gewahrt bleibt. Die Dringlichkeit des Themas zeigt sich in der Praxis: Nur etwa 20 % der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel sind an Kindern getestet und für pädiatrische Indikationen zugelassen. Dies führt zu einem häufigen Off-Label-Use. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/20/EG im Jahr 2004 hat die Notwendigkeit klinischer Studien an Kindern berücksichtigt und eine Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Folge gehabt. Im Vergleich dazu haben die US-Regelungen des Modernization Acts von 1997 und des Best Pharmaceuticals for Children Act von 2002 ein komplexes Anreizsystem für Arzneimittelhersteller geschaffen, das insbesondere den Patentschutz verlängert, wenn Arzneimittel auch für die Kinderheilkunde getestet werden. Dies hat zu einer erhöhten Erprobung von Arzneimitteln in der Kinderheilkunde geführt, was auch in Deutschland angestrebt werden sollte.

      Medizinische Forschung an Kindern